

In der Schulstraße wurden vor der Schule und dem Kindergarten in Löbnitz die Parkmöglichkeiten durch Anbringen einer neuen Beschilderung geändert. Das Längsparken vor den Einrichtungen in der gesamten Schulstraße ist nicht mehr gestattet. Die Beschilderung der Tempo 30-Zone um das Gebiet der Schulstraße wurde aus allen Richtungen um die Beschilderung „Beginn und Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone“ mit dem Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ ergänzt. Am Kindergarten und vor der Schule sind ausreichende Parkflächen ausgewiesen. Bei Großveranstaltungen können auch vorhandene Parkplätze in der Delitzscher Straße, Raiffeisenstraße oder Neuen Straße genutzt werden. Mit dieser Änderung bleibt der Gehweg an der Schule und dem Kindergarten entsprechend seiner Bestimmung für Fußgänger vollumfänglich nutzbar.
Löbnitz, 20.09.2022
Ihre Gemeindeverwaltung