04.09.2024: Deckensanierung und Markierung in 3 Bauabschnitten
Nach Abstimmung mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) wird die Baumaßnahme „Deckensanierung und Markierung B183a Reibitz – Wellaune“ nach aktuellem Planungsstand ab dem 10.09.2024 umgesetzt.
Um die Einschränkungen für den innerörtlichen Verkehr möglichst gering zu halten, wird diese Baumaßnahme in 3 Bauabschnitte geteilt.
Nur die Bauabschnitte 1 und 2 liegen in der Ortslage Reibitz. Für diese beiden Abschnitte liegt der Ausführungszeitraum und damit die verkehrsrechtlichen Einschränkungen ab dem
16.09. und bis zum 14.10.2024 (ca. 4 Wochen).
Die Umleitungen erfolgen je nach Bauabschnitt über die „Löbnitzer Straße“ und „Kirchstraße“.
Ausführungszeiträume nach derzeitigem Planungsstand:
Bauvorbereitende Arbeiten: 10.09.2024 – 13.09.2024
Bauabschnitt 1: 16.09.2024 – 30.09.2024
Bauabschnitt 2: 30.09.2024 – 14.10.2024
Bauabschnitt 3: 14.10.2024 – 23.12.2024
Die bauvorbereitenden Arbeiten umfassen ausschließlich den Bereich der Löbnitzer Straße an der Einmündung in die K7449 (Reibitz – Löbnitz) zur Vorbereitung auf den umgeleiteten Busverkehr. Hier wird vorübergehend der Kurvenradius des Gehweges angepasst und eine Asphaltschicht aufgebracht.
Die Löbnitzer Straße ist in diesem Bereich auf ca. 15 m für den Verkehr voll gesperrt. Die Anlieger können jedoch von der „Sausedlitzer Straße“ aus, alle anliegenden Grundstücke erreichen.
Der Bauabschnitt 1 auf der B183a erstreckt sich von der Einmündung der Straße „Kirchstraße“ bis zur Kreuzung „Kirchstraße“/B183a.
Die Einmündung der „Kirchstraße“ bleibt dabei befahrbar und wird zudem für beide Fahrtrichtungen geöffnet.
Die Kreuzung „Kirchstraße/B183a“ ist Teil der Baumaßnahme und somit während der Bauzeit in diesem Abschnitt nicht nutzbar! Über den östlichen Seitenarm der „Kirchstraße“ (vor der ehemaligen Gaststätte „Zur Linde“) bleibt die B183a jedoch für den Verkehr nutzbar.
Der Bauabschnitt 2 wird direkt nach Fertigstellung des Bauabschnitts 1 begonnen und liegt zwischen der Kreuzung „Kirchstraße“/B183a und der Straße „Badrinaer Landstraße“.
Der Kreuzungsbereich „Kirchstraße“/B183a wird nun wieder befahrbar sein.
Der Abzweig „Badrinaer Landstraße“ ist nun Teil der Baumaßnahme und somit während der Bauzeit in diesem Abschnitt nicht nutzbar!
Der Bauabschnitt 3 betrifft die B183a ab dem Abzweig „Badrinaer Landstraße“ bis zur B2 in Wellaune.
Der Abzweig „Badrinaer Landstraße“ ist nun wieder befahrbar.
D. Hoffmann, Bürgermeister