Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 “Industriegebiet Löbnitz-Süd” der Gemeinde Löbnitz im Ortsteil Löbnitz
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Industriegebiet Löbnitz-Süd“ der Gemeinde Löbnitz im Ortsteil Löbnitz, bestehend aus Planzeichnung und Begründung jeweils vom 14.07.2022, mit dem rechtswirksamen B-Plan (Planzeichnung vom 01.03.2005, Begründung vom 15.12.2003) in der Zeit vom
08.08. bis 09.09.2022
in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz öffentlich ausgelegt.
Mit dieser frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 1. Änderung des Bebauungsplanes, die für die Neugestaltung des Gebietes in Betracht kommen zu unterrichten.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
erfolgen.
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen oben angegebenen Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Löbnitz unter
https://loebnitz-am-see.de/kategorie/bekanntmachungen-amtlich
sowie unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite
eingesehen werden.
Mit dieser 1. Änderung soll der seit 18.03.2005 rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Löbnitz „Industriegebiet Löbnitz-Süd”, geändert werden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit den Flurstücken 22/13 (teilweise), 22/15 (teilweise), 22/17 (teilweise), 22/18, 22/19 (teilweise), 23/19, 23/20 (teilweise) der Flur 4 und das Flurstück 12/1 (teilweise) der Flur 11 in der Gemarkung Löbnitz.
Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
- Umverlegung von ausgewiesenen Grün- und Bauflächen aus ökologischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten um Betriebsabläufe zu optimieren
- Schaffung einer zweiten Betriebszufahrt von der Kreisstraße
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nebenstehender Abbildung zu entnehmen:
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro IBS GmbH, Pehritzsch, Mühlweg 12, 04838 Jesewitz, Telefon 034241 52 68 13, Fax 034241 52 68 14, E-Mail post@ibs-eilenburg.de zur Verfügung.
Löbnitz, den 29.07.2022
D. Hoffmann, Bürgermeister