Die Gemeinde hat jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind, eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, ihre Zusammensetzung und ihre Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen.
12. Okt 2023
Öffentliche Gemeinderatssitzung
Begegnungshaus Löbnitz