Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Löbnitz für das Jahr 2021

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Löbnitz für das Jahr 2021

Die Gemeinde hat jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind, eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, ihre Zusammensetzung und ihre Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen.

Ansprechpartner

Claudia Schulz

Finanzverwaltung

Telefon: +49 (0) 34208 789-21
Email: kaemmerei.loebnitz@kin-sachsen.de

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