Sporthalle Löbnitz Benutzungsordnung

Sporthalle Löbnitz Benutzungsordnung

Hallenordnung für die Sporthalle der Gemeinde Löbnitz

Wir begrüßen Sie in der Sporthalle der Gemeinde Löbnitz und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Tragen Sie durch Ihr Verhalten mit dazu bei, dass diese Einrichtung allen Sporttreibenden und Zuschauern Erholung und Entspannung bringt. Mit der Nutzung erkennen Sie die nachfolgende Hallenordnung an.

Hallenordnung für die Sporthalle der Gemeinde Löbnitz

§ 1 Allgemeines

Die Sporthalle steht in der Trägerschaft der Gemeinde Löbnitz.

Soweit sie nicht für eigene Zwecke benötigt wird, kann sie nach Maßgabe der geltenden Richtlinien und im Rahmen des Hallenbelegungsplanes anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

Diese Hallenordnung gilt auch für die Durchführung des Schulsportes.

§ 2 Art und Umfang der Gestattung

  1. Die Sporthalle darf nur mit der Erlaubnis der Gemeinde Löbnitz benutzt werden.
  2. Mit der Inanspruchnahme erkennen die Benutzer die Bedingungen dieser Hallenordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an.
  3. Die Benutzungserlaubnis kann aus wichtigen Gründen widerrufen werden, insbesondere, wenn der Benutzer gegen die Hallenordnung oder gegen Anordnungen der Beauftragten der Gemeinde Löbnitz verstoßen hat.
  4. Die Belegungszeiten der Sporthalle werden in einem Hallenbelegungsplan festgelegt. Dieser ist für alle Nutzer verbindlich und ist durch die Gemeinde Löbnitz in Zusammenarbeit mit der Grundschule Löbnitz für das jeweilige Schuljahr / Kalenderjahr neu zu erstellen.
  5. Die Nutzung der Sporthalle außerhalb des Sporthallenbelegungsplanes ist widerrechtlich und wird mit einer Ordnungsstrafe von 50,00 € belegt.

§ 3 Pflichten der Benutzer

  1. Die Benutzer haben die Sporthalle sowie die Einrichtungen und Geräte pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen zu bewahren.
  2. Der Wechsel von Übungsleitern / Aufsichtspersonen und der Wegfall von Trainings- und Veranstaltungszeiten ist dem Hausmeister rechtzeitig anzuzeigen.
  3. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen / Übungsleiter müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich bei jeder Benutzungseinheit in das Kontrollbuch eintragen. Dieses befindet sich im Regieraum.
  4. Die regelmäßigen Nutzungszeiten der Sporthalle fallen täglich in die Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr, sofern keine Meisterschaftsspiele / Turniere stattfinden. Ausnahmen für andere Nutzungsarten müssen vorab rechtzeitig beim Hausmeister der Gemeinde Löbnitz beantragt werden.

§ 4 Ordnung des Sportbetriebes

  1. Alle Geräte und Einrichtungen der Hallen sowie ihrer Nebenräume dürfen nur ihrer Bestimmung gemäß benutzt werden. Das Aufstellen von eigenen Schränken und Geräten usw. sowie das Einbringen von Zubehör bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hausmeisters.
  2. Matten dürfen nur getragen bzw. mit dem Mattenwagen befördert werden. Die Geräte dürfen beim Transport nicht über den Boden geschleift werden.
  3. Alle Geräte sind nach deren Verwendung an ihren Aufbewahrungsplatz zurückzubringen.
  4. Die Halle darf nur nach Ablegen der Straßenschuhe mit geeigneten Sportschuhen betreten werden, deren Sohlen sauber, hell und abriebfest sind.
  5. Für das Wechseln der Bekleidung müssen die vorhandenen Umkleideräume benutzt werden. Der Zutritt zu ihnen ist nur den am Sport beteiligten Personen gestattet. Bei Minderjährigen ist den Erziehungsberechtigten der Zutritt ebenfalls gestattet. Die Zuteilung der Umkleide-, Wasch- und Duschräume erfolgt durch die Aufsichtsperson. Haftpflicht- und Schadensersatzansprüche für mitgebrachte Geldwerte und Wertgegenstände werden von der Gemeinde Löbnitz nicht anerkannt.
  6. Nach Abschluss der Benutzung sind die Halle und ihre Nebenräume in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich zu Beginn der Nutzung befunden haben.
  7. Der Genuss von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken sowie der Verzehr von Speisen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bestehen nur im Umfang einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis.
    1. Das Mitbringen von Tieren ist verboten.
    2. Fundsachen sind unverzüglich beim Hausmeister abzugeben.

    § 5 Aufsichtspersonen, Übungsleiter, Sanitäts- und Feuerwache

    1. Die Aufsichtsperson (Übungsleiter), die für die Beachtung dieser Hallenordnung verantwortlich ist, hat die Halle als erster zu betreten und darf sie als letzter erst dann verlassen, nachdem sie sich von der ordnungsgemäßen Aufräumung sowohl der Halle als auch der Nebenräume überzeugt hat.
    2. Die Aufsichtspersonen sind nach Maßgabe der Belegungspläne dafür verantwortlich, dass sich der Wechsel zwischen den Benutzungsberechtigten reibungslos vollzieht.
    3. Die Aufsichtsperson überwacht das sorgfältige Verschließen aller Wasserentnahmestellen in den Dusch- und Nebenräumen und sorgt für Ordnung in den Umkleideräumen.
    4. Die Aufsichtsperson trägt während der Hallenbenutzung die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung.
    5. Die Aufsichtsperson hat die Räume (außer die Wirtschaftsräume), Einrichtungsgegenstände und Geräte vor jeder Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Sicherheit für den gewollten Zweck zu prüfen und laufend zu überwachen. Sie muss sicherstellen, dass schadhafte Räume, Einrichtungen oder Geräte nicht benutzt werden. Die Mängel sind dem Hausmeister / Beauftragten der Gemeinde Löbnitz unverzüglich mitzuteilen bzw. im Kontrollbuch zu vermerken.
    6. Der Benutzer stellt bei Notwendigkeit eine Sanitäts- und Feuerwache.

    § 6 Verhalten der Benutzer und Besucher

    1. Alle Benutzer und Besucher haben sich in der Sporthalle so zu verhalten, dass a) kein anderer Benutzer, Besucher oder Dritter gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird, b) die Sporthalle nicht verunreinigt oder beschädigt wird. Für herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher. Die Benutzer und Besucher haften für alle durch ihre Schuld verursachten Schäden.
    2. Das Betreten der Sporthalle ist nur unter Aufsicht der Aufsichtsperson bzw. des Übungsleiters gestattet.
    3. Das Rauchen ist in allen Bereichen der Sporthalle verboten.
    4. Das Einstellen von Fahrzeugen jeglicher Art (z.B. Fahrräder) in der Sporthalle ist nicht gestattet.

    § 7 Haftung

    Die Gemeinde Löbnitz haftet für Personen- und Sachschäden im Rahmen der bestehenden Ver-sicherungsverträge (Kommunaler Schadenausgleich und Unfallkasse), sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung von Schäden durch seine Mitarbeiter oder Aufsichtspersonen. Etwaige Ansprüche sind unverzüglich gegenüber der Gemeinde Löbnitz geltend zu machen.

    § 8 Hausrecht

    1. Der Hausmeister und die mit der Kontrolltätigkeit beauftragten Bediensteten der Gemeinde Löbnitz haben das Recht, jederzeit die Beachtung der Hallenordnung zu überprüfen. Den Anordnungen des Hausmeisters, der Übungsleiter und den Beauftragten des Vereines ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Benutzungsregelungen kann dem Einzelnen, der Gruppe oder dem ganzen Verein zeitweilig oder dauernd das Betreten der Halle untersagt und das sofortige Verlassen der Sporthalle angeordnet werden.
    2. Ein befristetes oder dauerndes Hausverbot wird schriftlich von der Gemeinde Löbnitz oder dem Hausmeister erteilt.
    3. Beschwerden sind dem Hausmeister oder in besonderen Fällen der Gemeinde Löbnitz zu melden.

    § 9 Benutzungsentgelte

    1. Den Abteilungen der LSG Löbnitz und den anderen Sportgruppen und Vereinen der Gemeinde Löbnitz steht die Sporthalle unentgeltlich zur Verfügung.
    2. Anderen Benutzern kann die Sporthalle gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Näheres regelt ein abzuschließender Nutzungsvertrag.
    3. Für den Schulsport werden keine Benutzungsentgelte erhoben.

    § 10 In-Kraft-Treten

    Die Hallenordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2010 in Kraft.

    Gleichzeitig treten bisherige Regelungen außer Kraft.

    Löbnitz, den 01.09.2010

    Ansprechpartner

    Sekretariat

    Gemeinde Löbnitz

    Telefon: +49 (0) 34208 789-0
    Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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