Entfernung von Punkten des amtlichen Raumbezugsfestpunktfeldes des Freistaates Sachsen

Entfernung von Punkten des amtlichen Raumbezugsfestpunktfeldes des Freistaates Sachsen

Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517), das Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld) im Freistaat Sachsen.

In diesem Zusammenhang sollen im Zeitraum von Juni 2022 bis Dezember 2022 in der Gemeinde Löbnitz Raumbezugsfestpunkte dauerhaft entfernt werden. Damit entfallen die Pflichten, die für die Eigentümer der betroffenen Flurstücke und für Nutzungsberechtigte mit der Duldung der Punkte verbunden waren.

Die Arbeiten an den Raumbezugsfestpunkten werden von Mitarbeitern eines vom GeoSN damit beauftragten Unternehmens ausgeführt. Diese Personen sind im Besitz eines amtlichen Begleitschreibens.

Zur Beseitigung der Punkte ist es notwendig, öffentliche und private Flurstücke zu betreten und zu befahren. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten schließen ein, dass Pfeiler aufgesucht, ausgegraben und entnommen werden müssen. Nach der Entfernung der Punkte werden die offen gebliebenen Stellen aufgefüllt und geebnet.

Dresden, den 27. Mai 2022

Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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