Das Landratsamt Nordsachsen informiert! (aktualisiert am 05.07.2021)
!!! Hinweis zur Info und zum Weitersagen !!!
Mit einem am 05.05.2021 vom Kabinett beschlossenen Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ soll verhindert werden, dass die Covid-19-Pandemie auch zu einer Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird. Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms ist der Kinderfreizeitbonus.
Das Ziel des Kinderfreizeitbonus ist es u. a., Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.
Daher sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind im Monat August erhalten. Dafür stehen 270 Mio. Euro zur Verfügung.
Er wird von der Familienkasse oder der jeweils zuständigen Stelle (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) ausgezahlt. Sie soll den Bonus an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch auszahlen.
Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Für die Bewilligung muss nur der aktuelle Bescheid zu einer der genannten Leistungen vorgelegt, und damit der Leistungsbezug im Monat August 2021 nachgewiesen werden. Der Antrag kann an folgende E-Mail-Adresse (oder per Post) verschickt werden: Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de
weitere Infos: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus
Landratsamt Nordsachsen / Sozialamt