Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Wohnen am Zschernegraben“ OT Löbnitz der Gemeinde Löbnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 31.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Zschernegraben“ beschlossen (Beschluss-Nr. 35/2020).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 63/3 der Gemarkung Löbnitz, Flur 3. Der Geltungsbereich ist in nachstehender Abbildung dargestellt.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit bis zu zwei Mehrfamilienhäusern sowie den dafür notwendigen Nebenanlagen, Stellplätzen und Erschließungsflächen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB mit Umweltbericht und zweistufigem Beteiligungsverfahren aufgestellt.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Löbnitz, 18.09.2020
Detlef Hoffmann
Bürgermeister