Folgende Themen werden in der Sitzung im Begegnungshaus Löbnitz, Neue Straße 1 a besprochen.
Um der erhöhten Infektionsgefahr mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken, bitten wir Sie maximal 24 Stunden vor Beginn der Ratssitzung um die Durchführung eines Corona-Selbsttests und um konsequentes Tragen einer FFP2-Maske während der Ratssitzung.
Bitte legen Sie die ausgefüllte Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests zur Ratssitzung vor.

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SächsGemO, § 37, Öffentlichkeit der Sitzung, Abs (1)
Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in öffentlicher Sitzung bekanntzugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Beschließt der Gemeinderat, einen Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen.