Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im August 2017 trat das “Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen”, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft. Es besagt, dass wir unsere Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 zusätzlich auch elektronisch bereitstellen müssen.
Das bedeutet: Löbnitz wird digital.
Den ersten Schritt sind wir bereits gegangen: Gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA konnten wir den Online-Antragsassistenten „Hundesteueranmeldung“ einrichten und freischalten. Über das Portal Amt24 können Sie ab sofort diesen Antrag online ausfüllen und uns per Mausklick zusenden.
Hier geht es zum Antrag:
Für das Einreichen des Online-Antrages ist eine Registrierung über ein kostenfreies Servicekonto beim Amt24 Voraussetzung.