1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße:
Parkplatz am Weg zum Seelhausener See in Sausedlitz
Beschreibung des Anfangspunktes:
200 m südlich des Rundweges
Beschreibung des Endpunktes:
120 m südlich des Rundweges
Gemeinde Löbnitz, Landkreis Nordsachsen
2. Verfügung:
2.1 Der unter 1. bezeichneten Parkplatz wird zum beschränkt-öffentlichen Platz gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b des SächsStrG gewidmet.
2.2 Widmungsbeschränkungen: Für Erholung Suchende und touristische Nutzung amSeelhausener See
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Löbnitz
4. Wirksamwerden:
Mit öffentlicher Bekanntmachung
5. Gründe:
5.1 Die Widmung des Parkplatzes am Weg zum Seelhausener See in Sausedlitz zum beschränkt-öffentlichen Platz erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b SächsStrG. Beschränkt-öffentliche Wege und Plätze sind Straßen, die einem beschränkten öffentlichen Verkehr dienen und eine besondere Zweckbestimmung haben können.
Der Parkplatz wurde auf dem Flurstück 182 der Flur 3 in der Gemarkung Sausedlitz im Zusammenhang mit dem Ausbau der Zuwegung zum See errichtet.
5.2 Die Verfügung nach Nr. 2 einschließlich Lageplan kann in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, Bauamt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Löbnitz während der Dienstzeiten einzulegen.
Löbnitz, 15.05.2020
Detlef Hoffmann
Bürgermeister