1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße:
6 Parkplätze im Wochenend- und Ferienhausgebiet Mühlfeldsee
Beschreibung des Anfangspunktes:
1. Parkplatz an der westlichsten Grenze des Bebauungsplangebietes
Beschreibung des Endpunktes:
6. Parkplatz an der östlichsten Grenze des Bebauungsplangebietes
Gemeinde Löbnitz, Landkreis Nordsachsen
2. Verfügung:
2.1 Die unter 1. bezeichneten Parkplätze werden zu beschränkt-öffentlichen Plätzen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b des SächsStrG gewidmet.
2.2 Widmungsbeschränkungen: Nutzung nur durch Anliegerverkehr(Nutzungsbeschränkung aus Gründen der Ordnung und Sicherheit)
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Löbnitz
4. Wirksamwerden:
Mit öffentlicher Bekanntmachung
5. Gründe:
5.1 Die Widmung der Parkplätze im Wochenend- und Ferienhausgebiet Mühlfeldsee zu beschränkt-öffentlichen Plätzen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b SächsStrG. Beschränkt-öffentliche Wege und Plätze sind Straßen, die einem beschränkten öffentlichen Verkehr dienen und eine besondere Zweckbestimmung haben können.
Folgende Grundstücke sind im Bebauungsplangebiet als Parkplätze ausgebaut:
Löbnitz, Flur 3, Flurstücke 69/41, 69/66, 69/78 und 69/100
Löbnitz, Flur 12, Flurstücke 47/97 und 47/98
5.2 Die Verfügung nach Nr. 2 einschließlich Lageplan kann in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, Bauamt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Löbnitz während der Dienstzeiten einzulegen.
Löbnitz, 15.05.2020
Detlef Hoffmann
Bürgermeister