Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung öffentlicher Straßen – Widmungskorrektur
1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße:
Hauptstraße
Korrektur durch Einbeziehung der bisher separat im Bestandsverzeichnis geführten Straße
Löbnitzer Weg
Beschreibung des Anfangspunktes:
1. Abzweig östl. und westl. der FFW gegenüber Begegnungshaus
2. Kreisverkehr K 7450
3. Einmündung in Hauptachse der Hauptstraße
Beschreibung des Endpunktes:
1. westl. Ende Grundstück Nr. 34
2. Abzweig Weg am Sportplatz
3. Grundstück Nr. 6
Gemeinde Löbnitz, Landkreis Nordsachsen
2. Verfügung:
Die unter 1. bezeichnete Straße wird zur Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b des SächsStrG gewidmet. Widmungsbeschränkungen ergehen nicht.
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Löbnitz
4. Wirksamwerden:
Mit öffentlicher Bekanntmachung
5. Gründe:
5.1 Bisher wurden die Straßen „Hauptstraße“ und „Löbnitzer Weg“ jeweils als Ortsstraße im Bestandsverzeichnis geführt. Ortsstraßen, das sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dienen oder zu dienen bestimmt sind.
Allen Anwohnern wurde eine Hausnummer der „Hauptstraße“ zugeordnet. Diese Diskrepanz wird beseitigt, indem das Bestandsblatt zur Straße „Löbnitzer Weg“ geschlossen und dieser Abschnitt dem Bestandsblatt der „Hauptstraße“ zugeschrieben wird.
5.2 Die Verfügung nach Nr. 2 einschließlich Lageplan kann in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, Bauamt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Löbnitz während der Dienstzeiten einzulegen.
Löbnitz, 20.12.2019
D. Hoffmann
stellv. Bürgermeister