Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung öffentlicher Straßen – Widmungskorrektur
1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße:
Strandstraße
Beschreibung des Anfangspunktes:
1. Nördlicher Strandweg
Beschreibung des Endpunktes:
1. Kreisverkehr K 7450
Gemeinde Löbnitz, Landkreis Nordsachsen
2. Verfügung:
Die unter 1. bezeichnete Straße wird zur Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b des SächsStrG gewidmet. Widmungsbeschränkungen ergehen nicht.
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Löbnitz
4. Wirksamwerden:
Mit öffentlicher Bekanntmachung
5. Gründe:
5.1 Die Straße wird bereits als Ortsstraße im Bestandsverzeichnis geführt. Ortsstraßen, das sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dienen oder zu dienen bestimmt sind. Nach Ausbau des Kreisverkehrs und Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens ist die Änderung relevanter Eintragungen im Bestandsblatt erforderlich. Die Länge der Straße beträgt 0,526 km. Sie verläuft über die Flurstücke 144 und 255 (teilweise) und endet an der K 7450.
5.2 Die Verfügung nach Nr. 2 einschließlich Lageplan kann in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, Bauamt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Löbnitz während der Dienstzeiten einzulegen.
D. Hoffmann stellv. Bürgermeister