Wühltierbekämpfung im Rahmen des Hochwasserschutzes

Wühltierbekämpfung im Rahmen des Hochwasserschutzes

Freistaat Sachsen

Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung

Vorherige Ankündigung

nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) über beabsichtigte Gewässerunterhaltungsmaßnahmen nach § 39 WHG i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 5 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) und über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Hochwasserschutzanlagen nach § 79 Absatz 3 SächsWG im Rahmen der gesetzlichen Duldungspflichten nach § 41 Abs. 1 Satz 1 WHG i.V.m. § 38 SächsWG

Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhaltungspflichtiger kündigt hiermit den Eigentümern, Anliegern, Hinterliegern sowie der Öffentlichkeit an den Gewässern 1. Ordnung, Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:

Im Jahr 2022 werden ganzjährig Maßnahmen zur Wühltierbekämpfung an den Hochwasserschutzanlagen, Stauanlagen und Gewässern durchgeführt.

Dazu werden auch gekennzeichnete Fallen und Fanggeräte verwendet, die weder berührt noch verändert oder entfernt werden dürfen. Diese Maßnahmen dienen einem optimalen Hochwasserschutz der Bevölkerung!

Die verwendeten Hinweisschilder:

Wuehltierbekaempfung Hinweisschild

(Stand: 22.02.2022)

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

Keine Veranstaltung gefunden!

Organisation bearbeiten

Hier können Sie die Daten für Ihre Organisation ändern. Um die Daten für Ihre Person zu ändern, kontaktieren Sie uns bitte.

Über das Unternehmen/den Verein

Wählen Sie ein kein neues Bild aus, bleibt das aktuelle Bild bestehen.

Unternehmen oder Verein hinzufügen

Über Ihre Person (nicht in Ihrem Webauftritt sichtbar)

Über das Unternehmen/den Verein (in Ihrem Webauftritt sichtbar)

Zum Inhalt springen