Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Touristiker,
mit dem 14. Juli 2023 wurde eine neue Förderrichtlinie des Freistaates in Kraft gesetzt.
Sie ist für kleine und mittlere Unternehmen, eingetragene Vereine und kommunale Unternehmen relevant, die sich um die Weiterentwicklung des touristischen Ganzjahresangebotes bemühen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Weitere Details finden Sie unter den beigefügten Links.
Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus – sab.sachsen.de
REVOSax Landesrecht Sachsen – FRL Ganzjahrestourismus
(Stand: 8. August 2023)