Das Fundbüro befindet sich im Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Löbnitz. Dort nehmen wir Fundsachen sowie Anzeigen über gefundene Gegenstände entgegen. Ebenso können Sie nachfragen, ob von Ihnen verlorene Sachen abgegeben wurden.
Die Aufbewahrungsfrist für die Fundsachen beträgt 6 Monate. Für die Tätigkeit des Fundbüros und die Aufbewahrung von Fundgegenständen werden Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften des SächsVwKG sowie der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Gemeinde Löbnitz erhoben.
Bitte beachten Sie, dass wir eine Fundsache nur herausgeben können, wenn diese Ihrer genauen Beschreibung entspricht und ggf. die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.
Fundanzeige Nr. FS 02-2026
Am 05.07.2026 wurde in Löbnitz am Seelhausener See in den Nachmittagsstunden ein Schlüssel gefunden.
Der Fundgegenstand wurde im Fundbüro der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15 in 04509 Löbnitz abgegeben.
Die Eigentümerin oder der Eigentümer wird gebeten, sich während der Öffnungszeiten mit dem Fundbüro in Verbindung zu setzen.
Zum Nachweis des Eigentums sollte der Schlüssel möglichst genau beschrieben werden.
Die Verwahrfrist endet am 05.01.2027. Nach Ablauf der Verwahrfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Löbnitz, den 06.07.2026
D. Hoffmann
Bürgermeister