Reibitz

Stand August 2023 – 357 Einwohner

(Stand 1.12.1890 – 177 Einwohner)

Ersterwähnung:

Das genaue Jahr der Ersterwähnung ist nicht bekannt.

Namensgebung:

Der Ortsname “Reibitz” kommt in Sachsen nur ein Mal vor.

1404Rywicz
1442Rywicz, Rebitcz, Riebitcz
1491Ribitz
1555Ribitz, Ribitzsch, Rebitzsch
1575Reibitz, Reubitz = hyperkorrekte Form
1577 – 1583Riebisch, Rebitzsch, Reubitzsch
1791Reibitz

Die Deutung ist nicht gesichert:

  • Rybica (altsorbisch ryba = Fisch) als Name einer Fischersiedlung
  • auch rvati = reissen, abreissen, steiler Abhang
  • oder Ryvica als Ort an einem Graben oder Bach

Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen (von Hans E. Eichler und H. Walther)

Geschichte

10. Jh.sorbische Siedlung am Leinebach
1350Reibitz gelegen 1350 im markgräflich – meißnischen Districtus Deltsch
1445Reibitz in der kurfürstlich – sächsischen Pflege Delitzsch erwähnt
1445als Besitzer des Dorfes genannte Cuncze Bogk, der als Erbarmann der Pflege Delitzsch genannt wird, besaß wohl nur einen Erbrichterhof, von welchem er zum Stellen von einem Schützen veranschlagt ist
1445Albrecht v. Ochelitz wird als Besitzer von Schnaditz und den dazugehörigen Dörfern Wellaune, Reibitz, Naschkau, Glauchau, Teilweise, Altenhof und Düben erwähnt
1463Günther v. Czassnitz und seine drei Söhne Tietzen, Balthasar und Heinrich, werden von Herzog Friedrich von Sachsen belehnt mit Zinsen zu Snabetitz (Schnaditz), Wellaune, Dyben, Altenhofe und zu Rybitz, welche vor ihnen Nicol Rabil hatte
1503 – 1547im herzoglich, dann bis 1806 kurfürstlich sächsischen Amt Delitzsch des Leipziger Kreises gelegen
1806im königlich sächsischen Amt Delitzsch des Leipziger Kreises gelegen
1815im königlich preußischen Kreis Delitzsch des Regierungsbezirkes Merseburg in der Provinz Sachsen gelegen
1531Die Parochie (Amtsbezirk eines Pfarrers) Sausedlitz wird beschrieben:“… dazu Reibitz mit 16 Hüfnern, 2 Gärtner darunter eine Mühle”
1575seit 1575 steht Anselm von Zaschnitz zu Schnaditz das Rittergut, das Kirchlehen und Dorf Reibitz zu
1618Scholitz nach Pfarrmatrikel (Verzeichnis für Personenstandsregister) mit Filial Reibitz = eine Parochie
1618Pest! – nur ein Bauer, Martin Degen, bleibt leben (von Scholitz und Reibitz)
1638noch vollständig zum Rittergurt Schnaditz zugehörig aufgeführt
1649ist Reibitz noch mit Scholitz verbunden und hat nur noch einen einzigen Bauern
1658besitzt Ludwig von Wuthenau (Wudenaw) das Rittergut Schnaditz und das Dorf Reibitz. Er begründet sehr wahrscheinlich aus seinem Grundbesitz in Schnaditz heraus auf ehemaligen Bauerngütern ein Vorwerk
1669Ersterwähnung des Gutes
1669Gebrüder Siegfried, Wilhelm und Heinrich von Lüttichau aus dem Hause Kmehlen (ein Dorf südwestlich von Großenhain) sind Besitzer
1670bis zur Bodenreform in Personalunion mit dem Rittergut Kleinwölkau verbunden
1670erwarb Christoph Vitzthum von Eckstädt das Gut Reibitz für 3.000 Gulden
1672Vitzthum von Eckstädt lebt auf dem Gut in Reibitz
1677Bau von Wassergräben und Mühlen durch Vitzthum v. Eckstädt
1752Johann Friedrich Vitzthum von Eckstädt (königlich polnischer und kurfürstlich sächsischer Kammerherr) übernahm aus väterlichem Nachlass Kleinwölkau, Reibitz, Sausedlitz, Tiefensee, Neuhaus und Petersroda
1777wird Gottfried Hofmann als Eigentumswassermüller benannt
1820als altschriftsässig genanntSässigkeit: aSS (Privileg war an die Rittergüter und nicht an Personen gebunden)Schriftsässig: das Rittergut erhielt direkt aus der landesherrlichen Kanzlei Anschreiben bzw. vielmehr Anweisung und sie unterstanden in erster Instanz dem Landesherren oder dessen höchsten Gerichten und sie hatten dort ihr Recht zu nehmenAmtssässig: dagegen waren Güter die dem landesherrlichem Amt unterstanden und in dasselbe einbezirkt waren. Damit waren sie qualitativ schlechter gestellt als sässige Rittergüter
1824als Allodialrittergut (dem Lehnsträger persönlich gehörender Grund und Boden) genannt
1840bestehende Rittergüter im preußischen Kreis Delitzsch wird Reibitz genannt, aufgeführt wurde gleichzeitig die Gerichtsbarkeit und die SteuereinheitGerichtsbarkeit:OG (Obergerichtsbarkeit = volle gerichtliche Selbständigkeit in einem Herrschaftsbezirk)EG (Erbgerichtsbarkeit)Steuereinheit:3.724 (Grundsteuerertrag)
1845den Grundherrschaften zustehende, teilweise sehr differenzierte Herrschaftsrechte fielen am 17. Januar 1845 mit in Kraft treten der preußischen Gewerbeordnung, die auch die Gewerbefreiheit umfasste, weg.  Das waren beispielsweise die dem Rittergut Reibitz zustehenden Rechte zum Musikmachen und Hadernsammeln (Lumpen sammeln)
1872der Grundbesitz umfasst nun 1.109 Morgen Land, der Grundsteuerreinertrag 1.962 Taler
1890Rittergut erwähnt
1913das Rittergut umfasst nun 435 ha Land, davon 254 ha Acker, 43 ha Wiesen, 22 ha Weide, 93 ha Wald, 3 ha Ödland, 22 ha Wasserfläche, 10 Pferde , 40 Rinder, 250 Schafe, 120 Schweine; Grundsteuerreinertrag 3.724 Mark; wird verwaltet
1936Otto Siegfried Graf Vitzthum von Eckstädt (1904 – 1943) wird Eigentümer des Rittergutes
1943Sohn Carl Hermann Graf Vitzthum von Eckstädt erbt das Rittergut
1945Enteignung des Grundbesitzes im Zuge der Durchführung der Bodenreform
 am 11.Oktober erfolgte die Veröffentlichung der gemäß Artikel IV, 14 der Bodenreformverordnung zur Errichtung sogenannter Mustergüter der Provinz Sachsen vorgesehener Großgüter, die als sogenannte Saat- und Viehzucht sowie landwirtschaftliche Versuchsbetriebe nicht aufgeteilt werden sollten. Dazu gehörte Saatgutwirtschaft Reibitz mit 204 ha Land

Quelle: Die Ritter und Freigüter in Nordsachsen Dr. phil M. Wilde

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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