07.03.2023: Sprechstunden Friedensrichterin / stellv. Friedensrichter
Seit 15. Dezember 2022 ist Frau Anja Weise Friedensrichterin der Stadt Bad Düben und der Gemeinde Löbnitz. Herr Fritz Mühlmann begleitet das Amt als Stellvertreter und Protokollant.
In Löbnitz werden keine regelmäßigen Sprechstunden mehr angeboten. Bei Bedarf kann die Sprechstunde in Bad Düben in Anspruch genommen werden.
Die Sprechstunde findet
jeweils am 1. Dienstag im Monat
von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
im Ratssaal des Rathauses in Bad Düben statt.
Wie erreiche ich die Friedensrichterin?
Die Friedensrichterin erreichen Sie schriftlich über die Stadtverwaltung Bad Düben. Die Briefe müssen mit dem Zusatz ”Friedensrichterin” versehen sein, damit die Vertraulichkeit gewahrt wird.
Anschrift: Stadtverwaltung Bad Düben, Zusatz: Friedensrichterin. Markt 11, 04849 Bad Düben
Kontakt: über Frau Gall, Telefon-Nr. 034243 / 72229, Fax-Nr. 034243 / 72270
E-Mail: anja.weise@friedensrichterin.de
Aufgaben der Schiedsstelle
Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen und die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben sowie an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Absatz 1 der Strafprozessordnung. Die Schiedsstelle führt in den in § 380 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Strafprozessordnung genannten Privatklagesachen den Sühneversuch im Rahmen des Sühneverfahrens durch.
Gemäß der in § 4, Abs. 2 bis 4 genannten Ausschlussgründe des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG). Benötigen Sie weitere Informationen, dann besuchen Sie bitte die Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. www.schiedsamt.de
Wie hoch sind die anfallenden Gebühren?
Das Schiedsverfahren ist kostengünstig. Wird eine Schlichtung beantragt, fällt ein Kostenvorschuss von ca. 50 Euro an.
Zwischen der Stadt Bad Düben und der Gemeinde Löbnitz ist auf Grund der §§ 71 und 72 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Grundlage des § 2 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes eine Zweckverbeinbarung zur Übertragung der Aufgaben einer Gemeindlichen Schiedsstelle am 30.11.2015/17.12.2015 geschlossen wurden. Diese beinhaltet u.a., dass der amtierende Friedensrichter der Stadt Bad Düben die Aufgaben der Schiedsstelle der Gemeinde Löbnitz erfüllt..