März 2022
Das Ehrenamt des Friedensrichters üben für die Wahlperiode 2020 bis 2025 für die Gemeinde Löbnitz die Herren Jäckel als Vorsitzender und Mühlmann als Stellvertreter aus.
Unsere Gemeinde Löbnitz bietet derzeit keine regelmäßigen Sprechstunden in Löbnitz an. Wenn Sie jedoch Bedarf haben, dann können Sie sich sehr gern an unser Gemeindesekretariat wenden. Wir stellen für Sie den Kontakt zum Friedensrichter her.
Aufgaben der Schiedsstelle
Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen und die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben sowie an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Absatz 1 der Strafprozessordnung. Die Schiedsstelle führt in den in § 380 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Strafprozessordnung genannten Privatklagesachen den Sühneversuch im Rahmen des Sühneverfahrens durch.
Gemäß der in § 4, Abs. 2 bis 4 genannten Ausschlussgründe des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG). Benötigen Sie weitere Informationen, dann besuchen Sie bitte die Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. www.schiedsamt.de
Wie hoch sind die anfallenden Gebühren?
Das Schiedsverfahren ist kostengünstig. Wird eine Schlichtung beantragt, fällt ein Kostenvorschuss von ca. 50 Euro an.

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