Die diesjährigen Termine für die Sprechstunde des neuen gemeindlichen Friedensrichters für die Stadt Bad Düben und die Gemeinde Löbnitz sind abgestimmt und werden hier veröffentlicht.
Sprechstunden des Friedensrichters für Bad Düben und Löbnitz
Der Friedensrichter Herr Jens Naujokat steht Ihnen an den folgenden Terminen im Ratssaal der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11 in 04849 Bad Düben zur Verfügung:
Dienstag, den 19.11.2024 | 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag, den 17.12.2024 | 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Ihre Fragen oder Anliegen senden Sie bitte an:
Stadtverwaltung Bad Düben, Schiedsstelle, Markt 11, 04849 Bad Düben oder wenden Sie sich an stadt@bad-dueben.de. Außerdem können Sie für Rückfragen auch gern das Sekretariat unserer Gemeinde kontaktieren.
Aufgaben der Schiedsstelle
Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen und die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben sowie an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Die Tätigkeiten des Friedensrichters im Verfahren der Schiedsstelle unterliegt der Aufsicht durch den Vorstand des Amtsgerichtes.
Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Absatz 1 der Strafprozessordnung. Die Schiedsstelle führt in den in § 380 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Strafprozessordnung genannten Privatklagesachen den Sühneversuch im Rahmen des Sühneverfahrens durch.
Gemäß der in § 4, Abs. 2 bis 4 genannten Ausschlussgründe des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG). Benötigen Sie weitere Informationen, dann besuchen Sie bitte die Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. www.schiedsamt.de, welcher u. a. auch für die Aus- und Fortbildung der Friedensrichter zuständig sind.
Wie hoch sind die anfallenden Gebühren?
Das Schiedsverfahren ist kostengünstig. Wird eine Schlichtung beantragt, fällt ein Kostenvorschuss von ca. 50 Euro an.
Die Gemeinden sind verpflichtet, Schiedsstellen zu errichten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden durch einen ehrenamtlich, gewählten Friedensrichter für die Dauer von fünf Jahren wahrgenommen. Friedensrichter werden durch den Stadtrat gewählt und vom Vorstand des Amtsgerichtes berufen sowie vereidigt.
Zwischen der Stadt Bad Düben und der Gemeinde Löbnitz ist auf Grund der §§ 71 und 72 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Grundlage des § 2 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes eine Zweckverbeinbarung zur Übertragung der Aufgaben einer Gemeindlichen Schiedsstelle am 30.11.2015/17.12.2015 geschlossen wurden. Diese beinhaltet u.a., dass der amtierende Friedensrichter der Stadt Bad Düben die Aufgaben der Schiedsstelle der Gemeinde Löbnitz erfüllt.