Auf dieser Seite möchten wir Sie zur aktuellen Lage und Baufortschrift am Seelhausener See in Löbnitz informieren.
26.07.2024: Bekanntmachung B-Plan Nr. 12
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ in der Zeit vom 05.08.2024 bis 06.09.2024 in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz öffentlich ausgelegt.
08.07.2024: Beschluss über den Entwurf des B-Plans Nr. 12
Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 08.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 21/2024).
24.05.2024: Einladung zur Einwohnerversammlung
Der Informationsflyer zum Stand als Download.
22.04.2024: Arbeiten für die öffentliche Strandnutzung laufen
18.03.2024: Arbeiten am Strand Seelhausener See – Uferbereich Löbnitz
Werte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Löbnitz,
die Arbeiten im Strandbereich des Seelhausener Sees in Bauträgerschaft der LMBV verlaufen planmäßig.
Die bei der Terrassierung anfallenden Sandmengen, die momentan als Zwischenlagerung aufgeschüttet werden, sind für den Einbau im weiteren Baufeld vorgesehen und werden auch teilweise abtransportiert. Der untere Radweg wird entsiegelt und zurückgebaut. Es erfolgt eine neue Wegführung oberhalb der 84 m über NN. Wir möchten alle noch einmal darauf hinweisen, dass die Absperrungen (auch zur eigenen Sicherheit) nicht zu umfahren und zu umgehen sind und der ausgeschilderten Umleitung zu folgen ist. Am äußeren östlichen Rand des Baufeldes wird ein Damm zum Lärmschutz errichtet.
Die wiederholte mutwillige Zerstörung des Amphibienzaunes wurde durch den entsprechenden Baubetrieb zur Anzeige gebracht.
D. Hoffman, Bürgermeister
15.02.2024: Zur aktuellen Entwicklung des Strandgebietes Löbnitz
Löbnitz/LMBV. Das Projekt zur Entwicklung der Bootsanlegerstraße in Sausedlitz und am Strand Löbnitz schreitet voran. Eine Vielzahl von Teilleistungen wird im Rahmen der §4‑Maßnahme derzeit dort durchgeführt, um den Strandbereich zu revitalisieren und ein Naherholungsgebiet zu erschließen. Einige Bauleistungen wurden bereits abgeschlossen.
Die am 4. Oktober 2023 begonnene Baufeldfreimachung für den Erd- und Verkehrsbau beinhaltet Fäll- und Rodungsarbeiten sowie die Umsiedlung der uferbegleitenden Schilfbestände im Baubereich. Ziel der Schilfumsiedlung ist die Umsetzung naturschutzrechtlicher Auflagen aus der Baugenehmigung, welche als Ausgleichsmaßnahme eine Schaffung von Ersatzhabitatstrukturen für Röhrichtbrüter vorsieht. Ersatzhabitate für Gehölzbrüter und Zauneidechsen wurden bereits 2022 angelegt.
Luftaufnahme des Löbnitzer Strandes (Bild: Christian Kortüm)
Aktuell werden Schutzmaßnahmen für Gehölze und Vegetation sowie für Amphibien und Reptilien umgesetzt. Hierzu wurden Zäune als Schutz der vorhandenen Gehölzbestände aufgestellt. Um Amphibien und Reptilien zu schützen und eine Rückwanderung in das Baugebiet zu verhindern, wurden zudem Amphibienschutzzäune errichtet und Individuen in bereits bestehende Ersatzhabitate umgesiedelt. Die Zäune bleiben während der Bauphase der Erd- und Verkehrsbaumaßnahmen bestehen.
Schutzzaun für Vegetation und Gehölze (Bild: Christian Kortüm)
Amphibien und Reptilienschutz (Bild: Christian Kortüm)
Eine archäologische Untersuchung wurde vom 4. Dezember 2023 bis zum 19. Januar 2024 durchgeführt. Die Tiefschnitte führten dabei zu keinen archäologisch relevanten Ergebnissen. Durch den archäologiegerechten Abtrag für den Wall und den geplanten Weg wurden jedoch Spuren gefunden, welche auf eine eisenzeitliche Besiedlung der Region und ein archäologisch relevantes Denkmal hinweisen. Das Landesamt für Archäologie hat für die entsprechenden Flächen eine Freigabe erteilt, so dass die geplanten Arbeiten inzwischen wieder von statten gehen. Zukünftige Arbeiten Dritter bei Baumaßnahmen außerhalb des derzeitigen Baufeldes bedingen weitere archäologische Untersuchungen.
Seit dem 25. Januar 2024 läuft die Teilleistung Erd- und Verkehrsbau. Grundsätzliches Ziel der Maßnahme ist es, die Flächen so zu gestalten bzw. vorzubereiten, dass eine touristische Entwicklung erfolgen kann. Insbesondere die Geländetopografie soll in den ufernahen Bereichen verändert werden, um eine geplante spätere Nutzung als Freizeit- und Erholungsgebiet zu ermöglichen.
Die vor Ort anfallenden Aushubmassen sollen nach Möglichkeit innerhalb des Baufeldes wiederverwendet werden. Ein Teil des Aushubs, einschließlich des gewonnenen Oberbodens, soll für die teilweise zu bepflanzenden Lärmschutzwälle entlang der am Planungsgebiet vorbeiführenden Straße Verwendung finden. Der deutlich größere Teil des Aushubs wird im südöstlichen Bereich des Planungsgebiets für die Gestaltung der Uferböschung verwendet. Darüber hinaus wird ein Teil des vorhandenen Rundwegs in seinem Verlauf verändert. Dieser neue Verlauf ist auf das perspektivische Nutzungskonzept des Gesamtareals ausgelegt.
Dieses beinhaltet das Herstellen neu gestalteter und terrassierter Uferböschungen sowie angemessen dimensionierter Strandbereiche. Zu den Maßnahmen zählt auch das Errichten von Erdwällen als Sicht- und Lärmschutz. Der vorhandene Wirtschaftsweg wird zurückgebaut.
Durch die laufenden Maßnahmen wird eine nachhaltige Entwicklung des Strandgebietes Löbnitz vorangetrieben, um für Bewohner sowie Besucher der Region ein attraktives Ausflugsziel und Naherholungsgebiet zu gestalten.
Luftaufnahme des künftigen Naherholungsgebietes bei Löbnitz (Bild: Christian Kortüm)
Quelle: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
13.02.2024: Informationen zum Ablauf der weiteren Baumaßnahmen am Seelhausener See in Löbnitz
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH teilte uns mit, dass die archäologischen Feldarbeiten, im Vorlauf zur Maßnahme Erd- u. Verkehrsbau, abgeschlossen wurden. Das Landesamt für Archäologie in Dresden hat das Baufeld für die weiteren Arbeiten zum Los 03 Erd- und Verkehrsbau freigegeben. Momentan erfolgen die Verfüllarbeiten der Bereiche der archäologischen Grabungen.
Außerdem informierte die LMBV GmbH über folgenden Ablauf zum Stand 23.01.2024:
Ab sofort beginnen die Baumaßnahmen zu Los 03 und diese sind voraussichtlich bis Anfang Juli 2024 geplant. In dieser Zeit gilt ein Betretungsverbot für das Baufeld! Um das Baufeld herum kann es zu Einschränkungen für Fußgänger, Radfahrer und Besucher kommen.
Die wesentlichen Leistungen im Ausführungszeitraum sind:
- Herstellung einer neu gestalteten, terrassierten Uferböschung,
- Herstellung angemessen dimensionierter Strandbereiche
- Anlage von Erdwällen in den Randbereichen als Sicht- und Lärmschutz (H 2 m)
- Neutrassierung des bereits vorhandenen Wirtschaftsweges
Diese Arbeiten im Strandbereich sind eine der Maßnahmen zur Erlangung der Allgemeinverfügung „Nutzung Seelhausener See“. Mit der Allgemeinverfügung wird das Baden und weitere Nutzungen des Sees geregelt. Im neugeschaffenen Strandbereich ist ein freier Zugang für die Öffentlichkeit gegeben. Die Art und der Umfang der Bebauung im Ferienhausgebiet „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ außerhalb des Strandbereiches, befinden sich noch in der Phase der Erarbeitung eines Vorschlages der Planer. Dieser Vorschlag wird dem Gemeinderat vorgelegt und anschließend in einer Einwohnerversammlung vorgestellt.
Löbnitz, den 13.02.2024
Ihr Bürgermeister, D. Hoffmann
13.11.2023: Was geschah oder geschieht am Ostufer des Seelhausener Sees (Artikel, Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz Nr. 11)
Werte Löbnitzerinnen und Löbnitzer,
in der Zeit nach dem Erscheinen unseres letzten Amtsblattes haben die Arbeiten der Ufergestaltung am Seelhausener See für viel Aufregung gesorgt und dabei auch zu Missverständnissen geführt.
Was geschieht dort also und wer ist Auftraggeber?
Zur Vorgeschichte muss man folgendes wissen.
Die ersten Entwürfe für eine touristische Nutzung stammen noch aus dem Jahre 1995 und umfassten noch den Uferbereich vom alten Seelhausener Weg (ca. Höhe Rasthütte) bis zum neuen Anglersteg.
Mit der ungeplant abgelaufenen Flutung während des Jahrhunderthochwassers 2002 wurde jedoch eine Anpassung der Planungen unumgänglich. Im Mai 2012 gab es deshalb den sogenannten 1. Aufstellungsbeschluss des neuen Bebauungsplanes (enthält eine Darstellung des räumlichen Umfangs des Plangebietes). Mit dem schon 2013 folgenden, erneuten Hochwasser wurde dann natürlich eine Strandgestaltung im Bereich des alten Seelhausener Weges verworfen und es musste sich für eine Verlagerung des gesamten Strandbereiches weiter an das Ostufer in die “Löbnitzer Bucht“ entschieden werden. Im Oktober 2014 erfolgten dann die Vorstellung und Offenlegung des entsprechenden 1. Vorentwurfes.
Da aber die gesamte Fläche unter Bergrecht steht und für eine touristische Erschließung erst vorbereitet und gesichert werden muss, wurde beim verantwortlichen Bergbaubetreiber, der LMBV, im Oktober 2013 ein Antrag auf Folgenutzung gestellt.
Durch diesen Antrag konnte die LMBV auf der Grundlage des § 4 des 4. Ergänzenden Verwaltungsabkommens (VA V Braunkohlesanierung) mit der Planung und Vorbereitung der Nachnutzungsgestaltung dieses Bereiches beginnen. Mit der Unterzeichnung der Finanzierungs- und Übernahmevereinbarung zwischen der Gemeinde Löbnitz und der LMBV im Februar 2015 und der Gegenzeichnung durch das Sächsische Oberbergamt im März 2015 war der Grundstein für die fortan nur als § 4-Maßnahmen bezeichneten, notwendigen Voraussetzungen durch den Auftraggeber LMBV geschaffen. Diese § 4-Maßnahmen enthalten also, vereinfacht gesagt, alle Arbeiten zur Sicherung des Geländes und Herstellung einer Nachnutzbarkeit der noch im Bergrecht stehenden Flächen.
Durch Übernahme eines Eigenanteiles an den Gesamtkosten der § 4-Maßnahmen durch die Gemeinde Löbnitz in Höhe von ca. 10 % war es möglich, die Flächen zum Verkehrswert zu erwerben. In der Ratssitzung am 29.01.2018 wurde deshalb einstimmig mit dem Beschluss 8/2018 der Erwerb der Grundstücke durch die Gemeinde Löbnitz beschlossen.
Wichtig: Die erworbenen Flächen befinden sich ausschließlich in dem Höhenbereich oberhalb von 84 m (ü. NHN). Die Flächen von 78 m (geplanter Zielwasserstand des Seelhausener Sees) und diesen 84 m verbleiben im Eigentum der LMBV.
Auf der Grundlage des oben genannten 1. Vorentwurfes der Gemeinde Löbnitz hat die LMBV als Auftraggeber die notwendigen Planungen beauftragt und zur Genehmigung vorbereitet. Das betraf sowohl die bergbautechnische Sicherung und Sanierung, als auch deren naturschutzfachliche Betrachtung.
Nach der anschließend erfolgten Ausschreibung der entsprechenden Bauarbeiten durch die LMBV, wurden diese dann durch die LMBV beauftragt und werden auch durch sie beaufsichtigt.
Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt durchgeführten Ufergestaltungsmaßnahmen befinden sich innerhalb des Flächeneigentums der LMBV, also unterhalb des Flächenerwerbes durch die Gemeinde Löbnitz ab 84 m (ü. NHN).
Ich möchte an dieser Stelle also klarstellen: Es handelt sich hierbei um zwei getrennte Maßnahmen. Einmal die Aufgabe der LMBV zur Sicherung der Uferrandbereiche für die Übergabe der Bergbauflächen aus dem Bergrecht in eine weitere Nutzung, zu sehen an den derzeit laufende Flächenvorbereitungen und dann noch die Planungsvorbereitung für das Baugebiet Nr. 12.
Im Gemeinderat war man sich bereits 2013 bewusst, dass die Schaffung und die anschließende Betreibung eines touristischen Ferien- und Erholungsgebietes nur durch eine Einbeziehung eines Interessenten/Entwicklers möglich sind. In mehreren Ratssitzungen haben sich verschiedene Interessenten mit ihren Projektideen vorgestellt und die Entscheidung fiel auf das Entwicklungskonzept der FHG floating house GmbH. So wurde 2014 ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Löbnitz und der FHG flouting house GmbH zum Zwecke der gemeinsamen touristischen Entwicklung geschlossen.
Mit der Aussicht auf die bevorstehende Genehmigung der im Vorfeld notwendigen, oben genannten § 4-Maßnahmen, wurde die Planung des Ferien- und Erholungsgebietes vorangetrieben. Eine erste Vision wurde durch das von der FHG flouting house GmbH beauftragte Planungsbüro in der öffentlichen Ratssitzung am 29.09.2022 dem Gemeinderat und den sich dafür interessierenden Bürgern und Gästen vorgestellt. Dabei handelte es sich in erster Linie um eine Vorversion, um zu schauen, was am Standort generell und maximal möglich ist, welche Einwände seitens der Träger öffentlicher Belange (z.B. Einwohner, Nachbargemeinden, Landratsamt mit seinen Fachbehörden, Umweltverbände u.v.a.m.) bestehen könnten. Dazu wurde diese Vorversion als Entwurf in einer ersten Entwurfsplanung in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 öffentlich ausgelegt und war auch auf der Homepage der Gemeinde Löbnitz eingestellt.
Mit dieser öffentlichen Auslegung hatten alle die Gelegenheit ihre Einwände oder weitere Ideen vorzutragen. Von dieser Möglichkeit haben in der Gemeindeverwaltung eine Löbnitzer Familie, ein ansässiges Unternehmen sowie der Anglerverband Leipzig Gebrauch gemacht.
Von dem beauftragten Planungsbüro wurden 44 Träger öffentlicher Belange angeschrieben, von diesen haben 26 ihre Stellungnahme abgegeben. Eine Stellungnahme von einem der angeschriebenen Umweltverbände gab es nicht!
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und entsprechend in einem weiteren Planentwurf berücksichtigt.
Dadurch befinden wir uns in der nächsten Stufe der sogenannten Bauleitplanung. Diese Phase dient der Optimierung der angedachten Bebauungen und notwendigen Erschließungen im Hinblick auf deren Errichtungskosten und deren anschließendem wirtschaftlichen Betrieb.
Entscheidend ist dabei auch der Umfang an den sogenannten Kompensationsmaßnahmen, die als Ausgleich dafür geschaffen werden müssen, dass Flächen dem Naturhaushalt entzogen werden. Diese Kompensationsmaßnahmen sind so aufwendig und kostensteigernd, dass sie den Umfang der angedachten Bebauungen schon aus wirtschaftlichen Gründen begrenzen werden.
Ein Augenmerk bei der Gestaltung eines Ferien- und Erholungsgebietes liegt deshalb auf der Schaffung einer attraktiven Anlage mit einem hohen Maß an naturnaher Gestaltung.
Bei der Erarbeitung der Ausgestaltung wünschen wir uns auch zielführende Ideen unserer Löbnitzer Einwohner. Es möchte niemand, weder der Gemeinderat, noch ich als Bürgermeister, etwas am Willen unserer Bürger vorbei entscheiden.
Wie alles im Leben, haben auch Entscheidungen immer zwei Seiten. Für die Gemeinde Löbnitz steht notwendiger Weise die Frage im Raum: Wie wollen wir, aber eigentlich noch wesentlicher, wie können wir uns weiterentwickeln, um unsere Zukunft, auch finanziell, abzusichern?
Wenn wir einmal den Blick um unsere Gemeinde herumschweifen lassen, sind wir im Norden in unserer Entwicklung durch den Verlauf der Mulde und dem „Polder Löbnitz“ sowie das Landschaftsschutzgebiet der Muldeauen mit Ausläufern im Osten eingeschränkt. Im Südosten liegt ein bestehendes, genehmigtes Kiesabbaugebiet. Im Süden befinden wir uns in einem Bereich, wo man theoretisch Gewerbe ansiedeln könnte, aber wir liegen dafür viel zu weit weg von einer dafür essenziell notwendigen, verkehrstechnischen Erreichbarkeit (Bahnanschluss, Autobahn) und können mit den günstiger gelegenen Standorten nicht konkurrieren.
Aus diesem Grund ist eine weitere touristische Erschließung des Seelhausener Sees für unsere Gemeinde ein wichtiger Faktor für die nahe Zukunft. Dabei wollen wir keinesfalls den Ballermann von Mallorca nach Löbnitz holen, im Gegenteil, wir wollen hier mit der Infrastruktur von Löbnitz, der Einbindung unserer Sehenswürdigkeiten und der vielfältigen Möglichkeiten der Betätigung, auf unseren Wander- und Radwegen oder auch zu Pferden auf der Fernreitroute oder im Kremser aufwarten.
Um als Gemeinde auf eine solche Entwicklung weiterhin Einfluss zu haben, gibt es klare Forderungen an den Entwickler des Ferien- und Erholungsgebietes. Ein wesentlicher Bestandteil einer Genehmigung dieser Ferienanlage ist deshalb die Gründung einer Betreibergesellschaft mit Sitz in Löbnitz. Das bedeutet, dass der investierende Entwickler nicht nur baut, verkauft und wieder verschwindet, sondern diese Ferienanlage vor Ort betreibt und die Verantwortung für die Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit der Gesamtanlage, einschließlich des Strandes trägt.
Es sind Flächen zur Freizeitgestaltung, eine Marina sowie Sanitäranlagen zu betreiben. Weiterhin ist der freie Zugang zum Strand sowie der Ferienanlage zu gewährleisten. Dabei bildet der bis zu 40 m breite Sandstrand ein Alleinstellungsmerkmal.
Und was bleibt dann jetzt für die Gemeindekasse direkt übrig? Durch eine Erschließung werden ca. 15 ha Boden grundsteuerpflichtig. Außerdem können mit der Einführung einer Übernachtungsteuer für jeden Feriengast der Gemeinde, weitere Einnahmen erzielt werden. Die genaue Höhe der direkten Einnahmen für die Gemeinde hängt auch entscheidend vom Umfang des Ausbaus des Erholungsgebietes ab.
Neben den direkten Einnahmen für die Gemeinde profitieren auch unsere Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe im Gemeindegebiet durch erhöhte Einnahmen und zahlen dementsprechend Gewerbe-/ Einkommenssteuer.
Vor einer weiteren Entwurfsauslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden wir die bis zu diesem Zeitpunkt gemeinsam erarbeiteten Planungen in einer für unsere Einwohner stattfindenden Bürgerversammlung vorstellen und erläutern. Der Termin für diese Versammlung wird rechtzeitig über unsere Schaukästen und auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben.
Löbnitz, den 13.11.2023
Ihr Bürgermeister, D. Hoffmann
12.09.2023: Löbnitzer Strand am Seelhausener See – wie geht es weiter (Artikel, Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz Nr. 8)
Wenn man entlang der Umgehungsstraße fährt oder sich auf dem Radrundweg um den Seelhausener See bewegt, fällt jedem sofort eine grüne Umzäunung eines Großteiles des Baugebietes im Bereich Löbnitz auf. Hier erfolgt momentan die erste Maßnahme zur Vorbereitung der Strandgestaltung durch die § 4 Maßnahmen der LMBV. In dem Gebiet vom See bis zur Absperrung werden zurzeit die dort lebenden Amphibien eingesammelt und in das zuvor errichtete Habitat an der Staatsstraße S12, Richtung Pouch umgesiedelt. Diese Maßnahme wird baubegleitend bis Ende Juni 2024 erfolgen.
Als weitere Maßnahme schließt sich ab Oktober 2023 die Baufeldfreimachung an. Dort wird ein großer Teil des Bewuchses und größere Teile der Bäume entfernt. Im Dezember beginnen dann die Erdarbeiten zur Ufergestaltung und zur wegetechnischen Erschließung des Feriengebietes über die LMBV. Begleitet werden die Baumaßnahmen durch archäologische Ausgrabungen und Untersuchungen. Bis Ende Juni 2024 soll dann der Bereich so gestaltet sein, dass der Investor mit der Erschließung und Gestaltung des Ferienhausgebietes beginnen kann. Diese Gestaltung erstreckt sich auf mehrere Baufelder, die in Abschnitten zeitlich über mehrere Jahre errichtet werden.
Löbnitz, den 12.09.2023
Ihr Bürgermeister, D. Hoffmann
20.01.2023: Was haben wir uns für 2023 für die Gemeinde Löbnitz vorgenommen (Auszug aus Artikel, Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz Nr. 1)
Die eigentlich bereits für 2022 angedachten Baumaßnahmen über die §-4-Maßnahmen (Geländegestaltung) am Seelhausener See beginnen voraussichtlich Anfang August 2023 mit der Aufstellung der Leiteinrichtungen für Amphibien und dem damit verbundenen Einsammeln und deren Umsiedlung in das entstandene Areal an der Straße nach Pouch. Mit der eigentlichen Geländemodellierung soll Anfang Oktober 2023 begonnen werden und bis April 2024 abgeschlossen sein.
Die gemeinsam (LRA/LMBV/Gemeinde) erarbeitete Allgemeinverfügung für die Nutzung des Seelhausener Sees konnte durch die Gemeinde nicht unterschrieben werden, da in dieser vereinbarten Verfügung entscheidende Nutzungen wieder eingeschränkt wurden.
Löbnitz, den 20.01.2023
Ihr Bürgermeister, D. Hoffmann