Geschwindigkeitsbeschränkung auf der „Umgehungsstraße“ in Löbnitz

Geschwindigkeitsbeschränkung auf der „Umgehungsstraße“ in Löbnitz

Seit Montag, den 22.09.2025, gilt außerhalb der Ortslage auf der gesamten „Umgehungsstraße“ im Südwesten von Löbnitz eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h.

Im Verlauf der Straße befinden sich drei Einmündungen von Straßen, von denen zwei Einmündungen in einer unübersichtlichen, langgezogenen Kurve liegen. Die beiden Einmündungen werden von Pferdesportlern der anliegenden Reithalle genutzt, um auf die Süd-West-Seite der „Umgehungsstraße“ mit dem See und seinen Reitwegen zu gelangen. Ebenso gelangen die Fahrradfahrer vom Rundweg am See über diese Straße „Weg am Reitstall“ auf den überregionalen Muldetal-Radwanderweg im Norden der Gemeinde Löbnitz.

Die Umgehungsstraße führt entlang, an einem Landschaftsgebiet am Seelhausener See, welches vor allem im Zusammenhang mit dem in der Umsetzung befindlichen Ferienhausgebiet „Löbnitzer Bucht“ überwiegend der Erholung dient.

Aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten, ergibt sich das Erfordernis einer Anpassung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zur Wahrung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Verkehrszeichenplan 70 km/h Dauerhafte Anordnung
Verkehrsamt, Gemeinde Löbnitz

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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