30 km/h für die Ortsdurchfahrten Löbnitz bis einschließlich Roitzschjora während der Sperrung der Muldebrücke in Pouch

30 km/h für die Ortsdurchfahrten Löbnitz bis einschließlich Roitzschjora während der Sperrung der Muldebrücke in Pouch

Mit der Verkehrsrechtlichen Anordnung vom 16. September  2026 wurden nach Einspruch wesentliche von uns vorgetragene Forderungen berücksichtigt; außer die Umleitung über die B 183a für den Lkw- und Schwerlasttransport.

Seit dem 17. September 2026 gilt in den Ortsdurchfahrten Löbnitz bis einschließlich Roitzschjora  eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nach derzeitiger Anordnung für die Dauer der Vollsperrung der Muldebrücke in Pouch. Diese ist für den motorisierten Straßenverkehr voraussichtlich bis zum 01.09.2028 vollständig gesperrt. Durch die damit verbundene Verkehrsverlagerung ist insbesondere mit einer erhöhten Belastung der betroffenen Ortsdurchfahrten in Richtung Bad Düben zu rechnen.

Die betroffene Regelung steht weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen nicht entgegen. Sollten sich aufgrund der tatsächlichen Verkehrsentwicklung oder neu auftretender Gefährdungslagen weitere Handlungsbedarfe ergeben, werden diese geprüft und gegenüber der zuständigen Verkehrsbehörde geltend gemacht. Dies kann, auch weitergehende Beschränkungen des Lkw- und Schwerlastverkehrs, z. B. zeitliche Fahrbeschränkungen während der Nacht oder ein weitergehendes Durchfahrtsverbot umfassen.

Löbnitz, den 17.09.2026

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Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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