Abschaffung des Kinderreisepasses ab 1. Januar 2024! Lesen Sie hier mehr.
Der Zuständigkeitsbereich unseres Einwohnermeldeamtes umfasst die Gemeinde Löbnitz einschließlich der Ortsteile Reibitz, Roitzschjora und Sausedlitz sowie der ehemaligen Gemeinde Seelhausen.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Cornelia Mank | Tel: (034208) 789-12 Fax: (034208) 789-29 |
Sprechzeiten
Für das Einwohnermeldeamt sind auch weiterhin vorherige telefonische Terminvereinbarungen unter 034208-78912 erforderlich und die Sprechzeiten sind wie folgt:
Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Hinweis: Bei der Beantragung von Reisepässen kommt es momentan zu Wartezeiten von ca. 8 Wochen bei der Bundesdruckerei. Bitte beachten Sie diesen Zeitrahmen für Ihre Reiseplanung.
Es ist keine Kartenzahlung möglich. Die Zahlung kann bar oder per Überweisung (vor Abholung der beantragten Dokumente) erfolgen.
Die Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes hilft Ihnen gern bei folgenden Angelegenheiten:
Sachgebiet Meldewesen |
Bearbeitung von An-, Ab- und Ummeldungen |
Führungszeugnisse bzw. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister (Anträge) |
Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigungen |
Erteilung von Melderegisterauskünften |
Antrag auf Eintrag einer Übermittlungs- oder Auskunftssperre |
Beglaubigung von Kopien (z.B. Zeugnissen, jedoch keine Personenstandsurkunden) |
Sachgebiet Pass- und Ausweiswesen |
Ausstellung von Personalausweisen |
Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen |
Ausstellung von Reisepässen |
Ausstellung von vorläufigen Reisepässen |
Ausstellung von Kinderreisepässen (bis Ende 2023) |
Bescheinigung einer Verlustanzeige eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises |
Befreiung von der Ausweispflicht |
Die Beantragung eines neuen Dokumentes ist nur persönlich möglich. Minderjährige Passantragsteller benötigen die schriftliche Zustimmung aller Personensorgeberechtigten.
Zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sind vorzulegen:
- 1 Lichtbild (biometrisch)
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- bisheriges Dokument
- Gebühren (siehe oben) sind bei Antragstellung zu entrichten
Weitere Aufgaben sind:
- Antragsaushändigung für Schwerbehindertenausweise
- Archivauskünfte
Wichtige Information zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen gemäß neuem Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Wer diese Datenübermittlung nicht wünscht, kann im Einwohnermeldeamt Löbnitz gebührenfrei eine entsprechende Übermittlungssperre beantragen.
Neues Bundesmeldegesetz – Wichtige Informationen für Wohnungsgeber und Mieter!
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass zur Anmeldung einer Wohnung eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist.
Alle Mieter und Eigentümer, die eine Wohnung beziehen oder einen Wohnungswechsel vollziehen, sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben. Entsprechend der Meldepflicht wird eine Wohnungsgeberbescheinigung (§ 19 Bundesmeldegesetz) durch die Behörden verlangt. Die Bescheinigung ist vom Vermieter ebenfalls im Rahmen der zwei Wochen auszufüllen. Mithilfe dieses Verfahrens sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Das Formular für die Wohnungsgeberbescheinigung ist dann vom Vermieter bestätigt und vollständig ausgefüllt, bei der An-, Ab- bzw. Ummeldung einzureichen.
Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht allein deshalb nicht aus!