Entgeltordnung für die Benutzung und die Entrichtung von Entgelten für den Campingplatz “Alte Mulde” in Löbnitz
§ 1 Allgemeines
(1) Der Campingplatz (gliedert sich in Dauercampingplatz und Kurzcampingplatz) und die Badestelle sind eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Löbnitz.
(2) Der Campingplatz und die Badestelle dürfen von jedermann im Rahmen der Campingordnung benutzt werden, wenn die Nutzung nicht den Interessen der Gemeinde widerspricht und andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
§ 2 Erwerb des Nutzungsrechtes für den Campingplatz
(1) Der Dauercampingstellplatz kann auf Antrag zur Nutzung, der Kurzcampingstellplatz bei Erwerb einer gültigen Entgeltquittung genutzt werden.
(2) Der Antrag auf Nutzung des Stellplatzes auf dem Dauercampingplatz soll bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Campingsaison bei der Gemeinde Löbnitz erfolgen.
(3) Die An- und Abmeldung für Kurzcamper und Besucher im Dauercampingbereich erfolgt täglich vor Ort.
(4) Bei groben Verstößen gegen die Camping- oder Entgeltordnung kann die Gemeinde das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung entziehen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.
§ 3 Campingordnung
Die Campingordnung wird für jedermann sichtbar in den Schaukästen auf dem Dauer- und Kurzcampingplatz in der Zeit der Campingsaison ausgehangen. Änderungen der Campingordnung behält sich die Gemeinde vor.
§ 4 Sicherheitsvorschriften
Alle bau- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften beim Aufstellen der Wohnwagen, Wohnmobile als auch der Vorzelte sind zu beachten.
§ 5 Haftung
(1) Die Benutzung der Badestelle geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr des Benutzers, der die gebotene Sorgfalt anzuwenden und insbesondere entsprechende Hinweise der Gemeinde zu beachten hat.
(2) Der Nutzer haftet gegenüber der Gemeinde für Schäden, die durch ihn am Campingplatz einschließlich der zugehörigen Einrichtungen entstehen.
§ 6 Entgelte
(1) Für die Benutzung des Campingplatzes “Alte Mulde” werden Entgelte nach § 7 erhoben.
(2) Die Badestelle kann von jedermann unentgeltlich genutzt werden.
§ 7 Höhe der Entgelte
Die Gebühren für die Benutzung des Platzes betragen:
1. Kurzcamping je Tag
Zeltschein je Zelt | 5,00 EUR |
Übernachtung je Erwachsener (ab 16 Jahre) | 5,00 EUR |
Übernachtung je Kind u. Jugendlicher (bis 15 Jahre) | 2,50 EUR |
Wohnwagen | 7,50 EUR |
Wohnmobil | 7,50 EUR |
Pkw | 2,50 EUR |
Krad | 1,50 EUR |
Fahrrad | gebührenfrei |
Hund | 3,00 EUR |
Strom (Kwh 0,50 EUR) | nach Verbrauch |
Strom (einmalige Anschlussgebühr) | 5,00 EUR |
Pfand je Schlüssel (WC und Schranke) | 5,00 EUR |
Duschmarke | 1,00 EUR |
2. Dauercamping je Saison
Stellplatz/Sommer | 500,00 EUR |
Belegung der Campingstelle je Erwachsener (ab 16 Jahre) | 60,00 EUR |
Belegung der Campingstelle je Kind und Jugendlicher (bis 15 Jahre) | 30,00 EUR |
Hund | 40,00 EUR |
Strom (Kwh 0,50 EUR) | nach Verbrauch |
Strom (einmalige Anschlussgebühr) | 5,00 EUR |
Stellplatz /Winter | 80,00 EUR |
Stellplatz pro PKW | 40,00 EUR |
Stellplatz pro Krad | 16,00 EUR |
Duschmarke | 1,00 EUR |
3. Besucher im Dauercampingbereich
Besucher mit Übernachtung bezahlen die Entgelte für Tagescamping.
§ 8 Entstehung, Fälligkeit und Schuldner des Nutzungsentgelts
(1) Die Entgelte sind an die Gemeinde zu zahlen. Der von der Gemeinde laut Campingordnung Punkt 1 eingesetzte Platzwart und sein Vertreter sind berechtigt, die Entgelte gegen Quittung zu kassieren.
(2) Entgeltschuldner ist der Nutzer bzw. Antragsteller.
(3) Das Entgelt entsteht mit der Zuweisung des Platzes, soweit kein Antrag gestellt wurde, mit der Inanspruchnahme des Platzes.
(4) Das Entgelt wird mit Entstehung fällig.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 17.02.2020 in Kraft. Gleichzeitig wird die Satzung über die Benutzung und die Entrichtung von Benutzergebühren für den Campingplatz “Alte Mulde“ in Löbnitz vom 01.04.2004 aufgehoben.
Löbnitz, den 27.01.2020
Detlef Hoffmann
Bürgermeister