Die Brandverhütungsschau ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus § 22 – Brandverhütungsschau SächsBRKG, §§ 15-18 SächsFwVO und der Bekanntmachung des SMI Empfehlungen zur Durchführung der Brandverhütungsschau.
Die Brandverhütungsschau dient zuerst einmal der Feststellung von augenscheinlichen Mängeln, die die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen, die Rettung von Menschen und Tieren gefährden oder die Wirksamkeit von Löscharbeiten behindern.
Die Brandverhütungsschau soll den vorbeugenden Brandschutz (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) mit dem abwehrenden Brandschutz (Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr) abgleichen.
Ihr Ansprechpartner bei der Freiwilligen Feuerwehr Löbnitz
Benjamin Keller | Tel. 0177 / 88 81 30 9 | Mail: bvs.loebnitz@web.de |
Ihr Ansprechpartner bei der Gemeinde Löbnitz
Anja Prochnow | Tel. 03 42 08 / 789-15 | Mail: a.prochnow.loebnitz@kin-sachsen.de |