Friedensrichter/in

Friedensrichter/in

Die Sprechstunden sind jeweils am Donnerstag von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Bad Düben.

Nächster Termin: 23. Mai 2024

In Löbnitz werden derzeit keine Sprechstunden angeboten. Bei Bedarf kann die Sprechstunde in Bad Düben in Anspruch genommen oder über die Gemeindeverwaltung Löbnitz ein Termin mit dem stellvertretendem Friedensrichter vereinbart werden.


Aufgaben der Schiedsstelle

Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen und die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben sowie an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Absatz 1 der Strafprozessordnung. Die Schiedsstelle führt in den in § 380 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Strafprozessordnung genannten Privatklagesachen den Sühneversuch im Rahmen des Sühneverfahrens durch.

Gemäß der in § 4, Abs. 2 bis 4 genannten Ausschlussgründe des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG). Benötigen Sie weitere Informationen, dann besuchen Sie bitte die Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. www.schiedsamt.de

Wie hoch sind die anfallenden Gebühren?

Das Schiedsverfahren ist kostengünstig. Wird eine Schlichtung beantragt, fällt ein Kostenvorschuss von ca. 50 Euro an.


Zwischen der Stadt Bad Düben und der Gemeinde Löbnitz ist auf Grund der §§ 71 und 72 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Grundlage des § 2 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes eine Zweckverbeinbarung zur Übertragung der Aufgaben einer Gemeindlichen Schiedsstelle am 30.11.2015/17.12.2015 geschlossen wurden. Diese beinhaltet u.a., dass der amtierende Friedensrichter der Stadt Bad Düben die Aufgaben der Schiedsstelle der Gemeinde Löbnitz erfüllt..

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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