Ihre Ansprechpartnerinnen
Kämmerin | Frau Claudia Schulz | Tel: (034208) 789-21 Fax: (034208) 789-29 |
Finanzbuchhaltung | Frau Anja Prochnow | Tel: (034208) 789-15 |
Anlagenbuchhaltung | Frau Susan Pertus | Tel: (034208) 789-16 |
Sprechzeiten
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und | 13:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und | 13:00 bis 15:30 Uhr |
Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Aktuelle Mitteilungen der Finanzverwaltung Löbnitz
Informationen zur Grundsteurerreform
Lesen Sie mehr zur Grundsteuerreform auch in unserem Beitrag auf unserer Homepage.
Fälligkeitstermine
Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten gemäß § 28 GrStG die fällige Grundsteuer unter Angabe des Kassenzeichens zu den jeweiligen Fälligkeiten zu begleichen:
Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer
15.02., 15.08. | Halbjahreszahler und Kleinbeträge hälftig, wenn nicht mehr als 30 € |
15.02., 15.05., 15.08., 15.11. | Quartalszahler |
01.07. | Jahreszahler auf Antrag |
15.08. | Jahreszahler ohne Antrag und Kleinbeträge bis 15 € |
Grundsteuerbescheide 2025: Die Finanzverwaltung der Gemeinde Löbnitz informiert vorab, dass für das Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide im / ab Januar 2025 versandt werden.
Wichtiger Hinweis für Garagen- und Gartenpächter: Die Grundsteuerpflicht der Pächter/innen für gepachtete Flächen von der Gemeinde (Garagen, Gärten, sonstige Flächen) entfällt ab dem 01.01.2025.
Hinweise zur Land- und Fortwirtschaft: Das Finanzamt Eilenburg hat eine Vielzahl neuer Bewertungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen aufgrund der Abgabe der Grundsteuererklärungen durch die Grundstückseigentümer vorgenommen. Die durch das Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge liegen dabei auch im Centbereich und im niedrigen Eurobereich. Die Gemeindeverwaltung hat bzw. verarbeitet alle vom Finanzamt übermittelten Datensätze in einem Grundsteuerbescheid, um eine Datenfortschreibung (z. B. bei einem späteren Eigentümerwechsel) zu gewährleisten.
Hundesteuer, Gartenpacht und Garagenpacht
15.02. | Fälligkeitstermin |
Die Gemeinde Löbnitz erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften unserer Hundesteuersatzung. Über unsere Webseite „Formulare“ können Sie Ihren Hund online oder über das gewohnte pdf-Formular anmelden. Die Abmeldung Ihres Hundes erfolgt derzeit nicht online, sondern nur über ein pdf-Formular.
Wichtige Information für alle Hundehalter der Gemeinde Löbnitz: Ab dem Jahr 2024 gelten in der Gemeinde Löbnitz neue Hundesteuermarken. Die neuen Marken behalten dann ihre Gültigkeit bis 31.12.2027. Anfang Januar 2024 werden wir die neuen Hundesteuermarken zusammen mit den Hundesteuerbescheiden an die Hundehalter versenden.
Elternbeiträge
15. d. M. | jeweils fällig zum 15. des laufenden Monats |
Bei vorliegender Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) erfolgt auch weiterhin die Abbuchung der Steuern.
SEPA-Umstellung
Wir teilen im Rahmen der Umstellung auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) folgende Daten mit:
Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Löbnitz: (zur Identifikation bei Lastschriften) | DE 64 ZZZ 000000 33446 |
Bankdaten der Gemeinde Löbnitz: (für Einzahlungen und Überweisungen) | Stadt- und Kreissparkasse Leipzig |
IBAN: | DE66 8605 5592 2280 0050 70 |
BIC: | WELADE8LXXX |
Wenn Sie möchten, dass Ihr Betrag von Ihrem Konto eingezogen wird, dann laden Sie sich die SEPA-Einzugsermächtigung herunter und senden uns diese ausgefüllt und unterschrieben zu.