Ihre Ansprechpartner
Frau Claudia Schulz
Tel: (034208) 789-21 Fax: (034208) 789-29
Frau Anja Prochnow
Tel: (034208) 789-15
Frau Susan Pertus
Tel: (034208) 789-16
Sprechzeiten
Dienstag:
08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag:
08.00 – 12.00 Uhr
Aktuelle Mitteilungen der Finanzverwaltung Löbnitz
Fälligkeitstermine
Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten gemäß § 28 GrStG die Grundsteuer 2020 unter Angabe des Kassenzeichens wie folgt zu begleichen:
- Quartalszahler per 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Halbjahreszahler per 15.02. und 15.08.
- Jahreszahler auf Antrag per 01.07., ohne Antrag und Kleinbeträge per 15.08.
Bei vorliegender Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) erfolgt auch weiterhin die Abbuchung der Steuern.
Wenn einem Steuerpflichtigen ein Grundsteuerbescheid für das Jahr 2019 zugeht, gilt dieser schriftliche Bescheid.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
An- und Abmeldung Ihres Hundes
Die Gemeinde Löbnitz erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften unserer Hundesteuersatzung
https://loebnitz-am-see.de/hundesteuersatzung/.
Die folgenden Formulare müssen uns unterschrieben im Original vorliegen.
SEPA-Umstellung
Wir teilen im Rahmen der Umstellung auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) folgende Daten mit:
Gläubiger-Identifikationsnummer (zur Identifikation bei Lastschriften) der Gemeinde Löbnitz:
DE 64 ZZZ 000000 33446
Bankdaten (für Einzahlungen und Überweisungen) der Gemeinde Löbnitz:
Bank: Sparkasse Leipzig
IBAN: DE66 8605 5592 2280005070
BIC: WELADE8LXXX