Kämmerei

Ihre Ansprechpartnerinnen

KämmerinFrau Claudia SchulzTel: (034208) 789-21
Fax: (034208) 789-29
FinanzbuchhaltungFrau Anja ProchnowTel: (034208) 789-15
AnlagenbuchhaltungFrau Susan PertusTel: (034208) 789-16

Sprechzeiten

Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag08.00 bis 12.00 Uhr

Aktuelle Mitteilungen der Finanzverwaltung Löbnitz

Informationen zur Grundsteurerreform

Lesen Sie mehr zur Grundsteuerreform auch in unserem Beitrag auf unserer Homepage.


Fälligkeitstermine

Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten gemäß § 28 GrStG die fällige Grundsteuer unter Angabe des Kassenzeichens zu den jeweiligen Fälligkeiten zu begleichen:

Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer

15.02., 15.08.Halbjahreszahler und Kleinbeträge hälftig, wenn nicht mehr als 30 €
15.02., 15.05., 15.08., 15.11.Quartalszahler
01.07.Jahreszahler auf Antrag
15.08.Jahreszahler ohne Antrag und Kleinbeträge bis 15 €

Grundsteuerbescheide 2024: Die Finanzverwaltung der Gemeinde Löbnitz informiert vorab, dass für das Jahr 2024 keine Grundsteuerbescheide versandt werden, wenn sich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben. Die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2024 wird mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt Januar 2024 erfolgen.

Hundesteuer, Gartenpacht und Garagenpacht

15.02.Fälligkeitstermin

Die Gemeinde Löbnitz erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften unserer Hundesteuersatzung. Über unsere Webseite „Formulare“ können Sie Ihren Hund online oder über das gewohnte pdf-Formular anmelden. Die Abmeldung Ihres Hundes erfolgt derzeit nicht online, sondern nur über ein pdf-Formular.

Wichtige Information für alle Hundehalter der Gemeinde Löbnitz: Ab dem Jahr 2024 gelten in der Gemeinde Löbnitz neue Hundesteuermarken. Die neuen Marken behalten dann ihre Gültigkeit bis 31.12.2027. Anfang Januar 2024 werden wir die neuen Hundesteuermarken zusammen mit den Hundesteuerbescheiden an die Hundehalter versenden.

Elternbeiträge

15. d. M.jeweils zum 15. des laufenden Monats

Bei vorliegender Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) erfolgt auch weiterhin die Abbuchung der Steuern.


SEPA-Umstellung

Wir teilen im Rahmen der Umstellung auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) folgende Daten mit:

Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde
Löbnitz: (zur Identifikation bei Lastschriften)
DE 64 ZZZ 000000 33446
Bankdaten der Gemeinde Löbnitz:
(für Einzahlungen und Überweisungen)
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
IBAN:DE66 8605 5592 2280 0050 70
BIC: WELADE8LXXX

Wenn Sie möchten, dass Ihr Betrag von Ihrem Konto eingezogen wird, dann laden Sie sich die SEPA-Einzugsermächtigung herunter und senden uns diese ausgefüllt und unterschrieben zu.

Ansprechpartner

Claudia Schulz

Finanzverwaltung

Telefon: +49 (0) 34208 789-21
Email: kaemmerei.loebnitz@kin-sachsen.de

Anja Prochnow

Finanzverwaltung

Telefon: +49 (0) 34208 789-15
Email: a.prochnow.loebnitz@kin-sachsen.de

Susan Pertus

Finanzverwaltung

Telefon: +49 (0) 34208 789-16
Email: s.pertus.loebnitz@kin-sachsen.de

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