Der Zuständigkeitsbereich unseres Einwohnermeldeamtes umfasst die Gemeinde Löbnitz einschließlich der Ortsteile Reibitz, Roitzschjora und Sausedlitz sowie der ehemaligen Gemeinde Seelhausen.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Ines Repp | Tel: (034208) 789-12 Fax: (034208) 789-29 |
Sprechzeiten
Ein Termin für unten stehende Sprechzeiten ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung oder per E-Mail möglich!
Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Hinweise
- Bei der Beantragung von Reisepässen kommt es momentan zu Wartezeiten von ca. acht Wochen bei der Bundesdruckerei. Bitte beachten Sie diesen Zeitrahmen für Ihre Reiseplanung!
- Die Beantragung eines neuen Dokumentes ist nur persönlich möglich.
- Minderjährige Passantragsteller benötigen die schriftliche Zustimmung aller Personensorgeberechtigten.
- Zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen sind vorzulegen:
- ein biometrisches Lichtbild
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- bisheriges Ausweisdokument
- Bei der Beantragung fallen Gebühren an.
- Es ist keine Kartenzahlung möglich! Die Zahlung kann bar oder per Überweisung, vor Abholung der beantragten Dokumente, erfolgen.
Folgende Angelegenheiten erledigen wir für Sie:
Sachgebiet Meldewesen |
Bearbeitung von An-, Ab- und Ummeldungen |
Führungszeugnisse bzw. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister (Anträge) |
Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigungen |
Erteilung von Melderegisterauskünften |
Antrag auf Eintrag einer Übermittlungs- oder Auskunftssperre |
Beglaubigung von Kopien (z. B. Zeugnissen, jedoch keine Personenstandsurkunden) |
Sachgebiet Passwesen |
Ausstellung von Personalausweisen |
Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen |
Ausstellung von Reisepässen |
Ausstellung von vorläufigen Reisepässen |
Bescheinigung einer Verlustanzeige eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises |
Befreiung von der Ausweispflicht |
weitere Aufgaben |
Antragsaushändigung für Schwerbehindertenausweise |
Archivauskünfte |
Wichtige Information zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen gemäß neuem Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Wer diese Datenübermittlung nicht wünscht, kann im Einwohnermeldeamt Löbnitz gebührenfrei eine entsprechende Übermittlungssperre beantragen.
Neues Bundesmeldegesetz – Wichtige Informationen für Wohnungsgeber und Mieter!
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass zur Anmeldung einer Wohnung eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist.
Alle Mieter und Eigentümer, die eine Wohnung beziehen oder einen Wohnungswechsel vollziehen, sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben. Entsprechend der Meldepflicht wird eine Wohnungsgeberbescheinigung (§ 19 Bundesmeldegesetz) durch die Behörden verlangt. Die Bescheinigung ist vom Vermieter ebenfalls im Rahmen der zwei Wochen auszufüllen. Mithilfe dieses Verfahrens sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Das Formular für die Wohnungsgeberbescheinigung ist dann vom Vermieter bestätigt und vollständig ausgefüllt, bei der An-, Ab- bzw. Ummeldung einzureichen.
Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht allein deshalb nicht aus!