Ehrenbürgersatzung


Satzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Gemeinde Löbnitz (Ehrenbürgersatzung)

Auf Grundlage der §§ 4 und 26 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBI. S. 62), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBI. S. 722) hat der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz in seiner Sitzung am 30.09.2021 folgende Satzung beschlossen:

§1 Grundsatz

(1) Der Gemeinderat Löbnitz kann allen lebenden natürlichen Personen, die sich in besonderem Maße um die Entwicklung der Gemeinde oder das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.

(2) Das Ehrenbürgerrecht ist ein höchstpersönliches Recht und als solches nicht übertragbar. Es erlischt mit dem Tod des Ehrenbürgers.

(3) Außer dem Recht, sich als Ehrenbürger bezeichnen zu dürfen, sind mit dem Ehrenbürgerrecht keine besonderen Rechte und Pflichten verbunden.

(4) Die Gemeinde Löbnitz kann pro Jahr maximal zwei Personen das Ehrenbürgerrecht verleihen.

§2 Vorschlagsrecht

Anregungen zur Verleihung des Ehrenbürgerrechtes nimmt der Bürgermeister von jeder natürlichen und juristischen Person schriftlich entgegen. Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen und setzt das grundsätzliche Einverständnis der zu ehrenden Person voraus. Selbstbewerbungen sind nicht zulässig.

§3 Beschluss der Verleihung

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz berät und beschließt mit einer Zweidrittelmehrheit in öffentlicher Sitzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes.

§4 Verleihung

Die Verleihung erfolgt durch den Bürgermeister im feierlichen Rahmen in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates oder einer anderen, der Würde des Anlasses Rechnung tragenden Veranstaltung. Der Ehrenbürger erhält eine Ehrenurkunde.

§5 Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes

Das Ehrenbürgerrecht kann aus wichtigem Grund aberkannt werden. Über die Aberkennung entscheidet der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz mit einer Zweidrittelmehrheit.

§6 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Löbnitz, den 30.09.2021

Detlef Hoffmann

Bürgermeister


Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 22.10.2021 im Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz Nr.9/2021.

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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