– Verkehrsführung der Baustelle B183a in Reibitz! –

1. BA: Die Ortsdurchfahrt Reibitz ist, auf Grund der durch die Witterung später durchgeführten Tragschichtaufbringung, noch bis Montag den 14.10.2024 für alle Fahrzeuge gesperrt (außer Linienbusverkehr).
In Reibitz ist nur noch die Löbnitzer Straße (am Mutter-Kind-Heim) in beiden Richtungen für PKW/Krafträder befahrbar. So ist z.B. Sausedlitz/Delitzsch zu erreichen.
Die Orte Bad Düben, Wellaune, das Schullandheim oder Badrina sind über die ausgeschilderte Umleitung Tiefensee/Schnaditz zu erreichen.
Es ist die Ausschilderung vor Ort zu befolgen.

2. BA: Voraussichtlich ab Dienstag, den 15.10. wird der zweite Bauabschnitt begonnen, in dem die Kreuzung B183a/Löbnitzer Straße wieder geöffnet ist und somit auch Delitzsch normal zu erreichen ist.
Dafür wird dann die Kreuzung B183a/Straße zum Schullandheim gesperrt. Der Zeitraum dieser Sperrung wird 14 Tage betragen.

3. BA: Betrifft die B183a außerhalb der Ortslage Reibitz bis nach Wellaune. In Reibitz selbst sind also keine Straßen mehr gesperrt. Dieser Bauabschnitt wird im Anschluss an den 2. BA umgesetzt und wird planmäßig bis zum 23.12.2024 andauern.

Änderungen am Zeitrahmen werden wir an dieser Stelle bekanntgeben.

Finde dein Ehrenamt, das auch zu dir passt!

Finde dein Ehrenamt, das auch zu dir passt!

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Löbnitz,

haben Sie Interesse an der Ausübung eines Ehrenamtes oder Ideen für ein Ehrenamt innerhalb der Gemeinde Löbnitz?

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des Programms „Wir für Sachsen“ das bürgerschaftliche Engagement. Über das Programm können ehrenamtlich Engagierte auf Antrag eine Aufwandsentschädigung (über die Gemeinde Löbnitz) erhalten. Damit werden Sachausgaben, die für das jeweilige Ehrenamt notwendig sind (wie zum Beispiel Fahrtkosten und Büroausgaben), pauschal abgedeckt.

Für jeden ehrenamtlich Tätigen können wir von 35,00 € bis zu 45,00 € monatlich erhalten.

Die Gemeinde Löbnitz stellt als Projektträger die entsprechenden Anträge, fordert bei Bewilligung die Auszahlungen ab und leitet die Pauschale an die ehrenamtlich Tätigen weiter.

Gefördert werden kann das ehrenamtliche Engagement in Projekten, beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Engagement für Kinder und Jugendliche
  • Engagement für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Hilfe für Menschen in Notsituationen
  • Engagement für Demokratie und Gesellschaft
  • Umwelt-, Klima- und Naturschutz
  • Kultur, Sozialkultur
  • Bildung
  • Heimat- und Brauchtumspflege
  • Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen
  • Gesundheitsförderung
  • Sport
  • Verkehrssicherheit und Mobilität.

Voraussetzungen bei Ehrenamtlichen:

  • Das bürgerschaftliche Engagement des einzelnen Ehrenamtlichen beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Monat.
  • Die ehrenamtlich Tätigen haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen und
  • die freiwillig Engagierten werden nicht für denselben Zweck oder für dieselbe Tätigkeit und denselben Zeitraum bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst.

Auf welchen Grundsätzen beruht bürgerschaftliches Engagement?

  • freiwillig,
  • nicht auf materiellen Gewinn gerichtet,
  • gemeinwohlorientiert,
  • öffentlich beziehungsweise im öffentlichen Raum angesiedelt,
  • wird in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Sie.

Löbnitz, 16.01.2024

D. Hoffmann, Bürgermeister

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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