Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit der bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellten Kinderreisepässe bleibt unberührt (§ 28 PassG neu – Art. 1 Nr. 17).

Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern für Ihre Kinder nur noch einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beantragen bzw. – bei Vorliegen der Voraussetzungen – ein vorläufiges Dokument.

Zur Begründung, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, finden Sie im untenstehenden Link eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen auf den Internetseiten des Bundesministerium des Innern und für Heimat:

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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