– Verkehrsführung der Baustelle B183a in Reibitz! –

1. BA: Die Ortsdurchfahrt Reibitz ist, auf Grund der durch die Witterung später durchgeführten Tragschichtaufbringung, noch bis Montag den 14.10.2024 für alle Fahrzeuge gesperrt (außer Linienbusverkehr).
In Reibitz ist nur noch die Löbnitzer Straße (am Mutter-Kind-Heim) in beiden Richtungen für PKW/Krafträder befahrbar. So ist z.B. Sausedlitz/Delitzsch zu erreichen.
Die Orte Bad Düben, Wellaune, das Schullandheim oder Badrina sind über die ausgeschilderte Umleitung Tiefensee/Schnaditz zu erreichen.
Es ist die Ausschilderung vor Ort zu befolgen.

2. BA: Voraussichtlich ab Dienstag, den 15.10. wird der zweite Bauabschnitt begonnen, in dem die Kreuzung B183a/Löbnitzer Straße wieder geöffnet ist und somit auch Delitzsch normal zu erreichen ist.
Dafür wird dann die Kreuzung B183a/Straße zum Schullandheim gesperrt. Der Zeitraum dieser Sperrung wird 14 Tage betragen.

3. BA: Betrifft die B183a außerhalb der Ortslage Reibitz bis nach Wellaune. In Reibitz selbst sind also keine Straßen mehr gesperrt. Dieser Bauabschnitt wird im Anschluss an den 2. BA umgesetzt und wird planmäßig bis zum 23.12.2024 andauern.

Änderungen am Zeitrahmen werden wir an dieser Stelle bekanntgeben.

Öffentliche Gemeinderatssitzung

Öffentliche Gemeinderatssitzung

Am Montag, dem 25. September 2023 findet um 18.00 Uhr im Begegnungshaus Löbnitz, Neue Straße 1 a eine öffentliche Ratssitzung der Gemeinde Löbnitz statt.

Einladung Ratssitzung am 25.09.2023

Löbnitz, den 20.09.2023


SächsGemO, § 37, Öffentlichkeit der Sitzung, Abs (1)

Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in öffentlicher Sitzung bekanntzugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Beschließt der Gemeinderat, einen Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen.

Veranstaltungsdetails

  • 25. September 2023
  • 18:00 Uhr
  • Begegnungshaus Löbnitz

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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