Möchten Sie Ihr Kind in unserem Hort anmelden, dann informieren Sie sich bitte in der aktuellen Elternbeitragssatzung sowie Betreuungssatzung über die Betreuung von Kindern sowie der anfallenden Beiträge im Hort der Gemeinde Löbnitz.
Die Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG bezieht sich auf die jährliche öffentliche Feststellung der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten für Kita- und Hortplätze in Sachsen. Auf dieser Grundlage berechnet und regelt die Gemeinde Löbnitz die Elternbeiträge.
Für das Anmelden Ihres Kindes laden Sie sich bitte das folgende Formular herunter und reichen es unterschrieben im Original in der Gemeindeverwaltung Löbnitz ein.