Mit dieser Seite möchten wir Informationen aus unseren Nachbargemeinden bereitstellen. Viele Bürgerinnen und Bürger sind täglich mobil für private, als auch dienstliche Zwecke außerhalb unserer Gemeinde unterwegs. Dafür kann es hilfreich sein, wenn man über gravierende Beschränkungen im öffentlichen Raum, wie z. B. umfangreiche Straßenbauarbeiten bis hin zu -sperrungen informiert ist.
28.03.2024: Gemeinde Muldestausee – Beendigung der Sperrung der B100 in Pouch
Die Freigabe der B100 wird zum Nachmittag erfolgen.
Vom 2. April bis voraussichtlich Ende April 2024 wird der Teil des benannten Bauabschnittes halbseitig mit Ampelregelung gesperrt werden. Grund dafür sind die Fortführung der Kanalbauarbeiten neben der Bundessraße durch die Nachbargrundstücke.
21.02.2024: Baustart des Neubaus der Muldebrücke in Pouch verzögert sich auf November 2024
Der ursprünglich für Mai 2024 vorgesehene Baustart für die neue Muldebrücke in Pouch verzögert sich. Das Vergabeverfahren beginnt im Frühjahr 2024.
Mit Auftragserteilung erfolgt der Beginn der Ausführungsplanung für das Brückenbauwerk.
Ein Baubeginn vor Ort ist im November 2024 vorgesehen, und zwar mit dem Beginn der Herstellung der Baustraßen 1 und 2. Diese befinden sich jeweils östlich und westlich der Mulde. Des Weiteren wird die Behelfsumfahrung an der B 100 auf der Gossaer Seite errichtet.
Die Vollsperrung der B 100 für den Straßenverkehr beginnt nunmehr im Februar 2026 und berücksichtigt, wie im Vorfeld vereinbart, die Errichtung einer Fußgängerbehelfsbrücke am Widerlager der Seite Pouch. Im Zeitraum der Errichtung der Fußgängerbehelfsbrücke ist die Baustelle für jeglichen Verkehr gesperrt. Es folgen dann die Bauarbeiten an dem Widerlager Seite Pouch und die Errichtung der benachbarten Pfeiler.
Die Verkehrsfreigabe ist im Mai 2027 geplant. Im Anschluss folgt der Rückbau des Bestandsbauwerkes und die Renaturierung der Baustraßen.
Bis zum geplanten Baustart im November sind noch diverse Vorarbeiten zu erledigen, insbesondere das Freimachen der Baustellenbereich, was derzeit wegen der hohen Bodenfeuchte im Zuge der Mulde nur bedingt möglich ist. Des Weiteren rücken demnächst die Archäologen an, um die betroffenen Bereiche zu sondieren.
Soweit zum aktuellen Stand. Bei neuer Sachlage informieren wir entsprechend.
Ferid Giebler, Bürgermeister der Gemeinde Muldestausee
15.02.2024: Hinweis zur aktuellen Baumaßnahme Kreuzungsbauwerk B2/S12 für den Ringdeich Schnaditz ab 19.2.2024 bis voraussichtlich November 2024
Am 19.02.2024 beginnen die ersten Bautätigkeiten für die Errichtung Deichüberfahrt an der Kreuzung B2 und S12, welche für den Abschluss Ringdeich Schnaditz notwendig sind.
In der ersten Phase wird die notwendige Umfahrung für die Bauzeit hergestellt. Dabei kommt es zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, wir bitten um Beachtung.
Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich Mitte November 2024 abgeschlossen werden.
Stadtverwaltung Bad Düben
15.02.2024: Gemeinde Muldestausee – Ankündigung von Bau- und Sperrmaßnahmen Pouch / Friedersdorf
B100 Pouch ab 26.02.2024 für fünf Wochen gesperrt
Langsam neigt sich der Winter dem Ende. Damit stehen die Baufirmen in den Startlöchern, um einige wichtige Baumaßnahmen zu erledigen. Neben diversen Sperrungen aufgrund kleinerer Vorhaben (Erschließungsarbeiten, neue Hausanschlusse etc.) wird ab dem 26. Februar für fünf Wochen die Ortsdurchfahrt/B100 Pouch gesperrt. Von der Fischergasse/Abzweig Krinaer Straße Höhe Grumbach bis zur Fischergasse Höhe Dorfplatz wird die Straßendeckschicht eines Teils der Poucher Hauptstraße erneuert.
Anlass der Baumaßnahme ist das sehr alte Gewölbe unter der Bundesstraße, welches sich altersbedingt in einem sehr schlechten Zustand befindet und daher zwingend erneuert werden muss. Die Maßnahme ist deshalb zwingend, weil der sogenannte Sellergraben der Oberflächenentwässerung eines sehr großen Einzugsgebietes in Pouch dient und an dieser Stelle die B 100 quert, um über den Hanggraben dem Vorfluter Mulde zugeführt zu werden. Das Gewölbe wird durch ein belastbares Stahlbetonrohr DN 1000 ersetzt, wofür die Straße auf voller Breite geöffnet werden muss.
Aufgrund ihrer Komplexität kann die Baumaßnahme nur unter Vollsperrung der B100 erfolgen und endet planmäßig nach fünf Wochen. Die STRABAG AG wurde vom zuständigen AZV Westliche Mulde zur Umsetzung beauftragt.
Der Straßenverkehr wird weiträumig umgeleitet und das Parken in Seitenstraßen nicht möglich sein. Die betroffenen Anwohner im Baustellenbereich werden von der Baufirma gesondert informiert, insbesondere wegen des Zugangs zu den jeweiligen Grundstücken. Sämtliche Rückfragen zur Baumaßnahme sind bitte an den Abwasserzweckverband Westliche Mulde zu richten, der unter 03494/39215-0 zu erreichen ist.
Friedersdorf Einmündung Feldweg bis Lindenplatz – 3-wöchige Sperrung in den Sommerferien
Da die Ortsdurchfahrt Friedersdorf beim nahenden Brückenbau der Muldebrücke Pouch dienen wird, ist noch ein weiterer Teilbereich vorher zu ertüchtigen. Daher wird in den Sommerferien für drei Wochen (noch kein fester Termin) die L138 Ortsdurchfahrt Friedersdorf von der Einmündung Feldweg bis Lindenplatz gesperrt und die Fahrbahndecke erneuert.
Es sind überschaubare Zeiträume, die nichtsdestotrotz für alle Beteiligten anstrengend werden, weshalb wir die Polizei darum gebeten haben, präsent zu sein, um bei „umleitungsunwilligen Verkehrsteilnehmern“, insbesondere LKW, entsprechend verkehrsregelnd einzugreifen, was der Gemeinde rechtlich nicht möglich ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ferid Giebler, Bürgermeister der Gemeinde Muldestausee
11.12.2023: Gemeinde Muldestausee – Baumaßnahmen B100 Ersatzneubau Muldebrücke Pouch
Baustelleneinrichtung: Der lange geplante Ersatzneubau der Poucher Muldebrücke am Einlauf in den Muldestausee wirft langsam seine Schatten voraus. Diese Baumaßnahme der Landesstraßenbaubehörde soll im zweiten Quartal 2024 beginnen. In der aktuell „vegetationsfreien Zeit“ laufen nunmehr die vorbereitenden Arbeiten. Hierfür werden derzeit die Grundstücke für die Baustelleneinrichtung und die Umfahrung der Baustellenbereiche auf beiden Seiten der Brücke freigeschnitten und von Bäumen, Sträuchern und weiterem Gehölz beräumt. Die derzeit laufenden Maßnahmen, auch auf Grundstücken der Gemeinde Muldestausee laufen alle planmäßig gem. des Planfeststellungsbeschlusses. Sobald die Ausschreibungen der Bauleistungen durch die Bauherrin abgeschlossen sind, die entsprechenden Baufirmen verpflichtet wurden und ein aktualisierter Bauablaufplan vorliegt, wird über diesen noch einmal gesondert informiert.
Zur Erinnerung: nach aktuellem Plan beginnt der Bau der neuen Brücke auf Schlaitzer Seite. Dort wird eine Umfahrung (über den „Europaparkplatz“) des Widerlagers eingerichtet, sodass die alte Brücke anfangs grundsätzlich weiter befahrbar bleibt. „Kommt die neue Brücke am Widerlager in Pouch an“, wird eine Vollsperrung für ca. 15 Monate unausweichlich (voraussichtlich erst ab September 2025). Während der Zeit der Vollsperrung für Kraftfahrzeuge werden Fußgänger und Radfahrer die alte Brücke weiter passieren können. Hierfür wird in Pouch eine Behelfskonstruktion angebracht. In Prüfung ist weiter ein Pendelbusbetrieb unter Nutzung zweier Haltestellen auf beiden Brückenseiten (insbesondere Schülerverkehr). Über aktualisierte Informationen informieren wir zeitgerecht, wenn uns diese vorliegen und belastbar sind.
Ferid Giebler, Bürgermeister der Gemeinde Muldestausee
02.11.2023: Bad Düben – Straßensperrung – S 12 östl. Schnaditz wegen Fahrbahnerneuerung
Vom 06.11.2023 bis voraussichtlich 25.11.2023 ist die S 12 von der B2 bis Ortseinfahrt Schnaditz voll gesperrt, da die Fahrbahn in diesem Abschnitt erneuert wird.
Der Verkehr aus Richtung Bad Düben und Eilenburg wird über die B 2 und B 107 zur B 183a nach Reibitz geleitet. In Reibitz geht es weiter auf der K 7449 nach Löbnitz zurück zur S 12 und über Roitzschjora und Tiefensee nach Schnaditz. In entgegengesetzter Richtung wird der Verkehr in gleicher Weise um den Baubereich geführt. Die Anbindung von Schnaditz für den ÖPNV wird mit einem Taxi-Pendelverkehr nach Tiefensee gewährleistet.
Den Umleitungsplan entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Link.
Die Stadt Bad Düben
15.02.2023: Gemeinde Muldestausee – Derzeitiger Sachstand Ersatzneubau Muldebrücke Pouch
Bereits mit der Entscheidung vom 20.08.2018 liegt gem. Entscheidung des Landesverwaltungsamtes auf Antrag der Landesstraßenbaubehörde (LSBB), Regionalbereich Ost, das Baurecht für den Bau einer Brücke samt Anbindungsbereich über die Mulde bei Pouch im Zuge der B 100 als Ersatz für das bestehende Bauwerk vor. Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung im Zeitraum vom 19.09. bis 02.10.2018 sowie in der Mitteldeutschen Zeitung am 15.09.2018 wurde abschließend über das Vorhaben informiert.
Derzeit wird die Mulde von einem ca. 460 Meter langen Brückenbauwerk (Baujahr 1975) überspannt, welches wegen Alkali-Kieselsäure-Reaktionen(AKR), insbesondere an den Unterbauten und Pfeilerköpfen, stark geschädigt ist. Weil diese Schäden die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes stark beeinträchtigen, ist der Ersatzneubau alternativlos. Die Geh-/Radwegbrücke wurde erste 1996 nachträglich an den bestehenden Überbau als Stahlträgerkonstruktion angehängt.
Das erstreckt sich auf einer Länge von 0,960 Kilometern der B 100. Für die Querung der Mulde wird das Bauwerk Nr. 0054 als Ersatzneubau im Zuge der B 100 mit einer Gesamtlänge von 456,0 m erforderlich. Für die neue südlich vom Bestandsbauwerk gelegene Brücke zur Muldequerung ist eine schlanke über neun Felder durchlaufende und mit dem y-förmigen Uferpfeilern monolithisch verbundene Stahlverbundkonstruktion vorgesehen.
Die Mulde wird hierbei mit einem 84 m großen Hauptfeld frei überspannt. Der geplante Ausbau der B 100 beginnt ca. 80 m vor dem neuen Brückenwiderlager an der Einmündung der Stauseestraße in der Ortslage Pouch. Das Ausbauende liegt ca. 325 m hinter dem neuen Widerlager. Die einmündenden Straßen werden an die neue Lage angepasst und entsprechend ausgebaut. Für die Bundesstraße sind auf der Brücke zwei 4,0 m breite Fahrstreifen vorgesehen. Auf der Nordseite sind ein 2,5 m breiter Geh- und Radweg und auf der Südseite ein 0,80 m breiter Notweg geplant. Nach dem Neubau wird die alte Brücke zurückgebaut.
Der gesamte Straßenzug der B 100 verläuft als Hauptachse im Südosten von Sachsen-Anhalt und verbindet das Oberzentrum Halle mit dem Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums Bitterfeld-Wolfen und dem Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums Lutherstadt Wittenberg. Südwestlich von Bitterfeld-Wolfen bindet die B 100 an die Bundesautobahn 9. Es ist die Hauptschlagader, welche durch die Gemeinde Muldestausee führt und über die alle Orte verbunden werden.
Der geplante Ersatzneubau erfordert Vollsperrungen und verkehrsraumeinschränkende Maßnahmen in großem Umfang. Gem. der Anforderungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind die Beeinträchtigungen für öffentlichen Verkehr zu prüfen und zu minimieren. Auf dieser Grundlage wurde die Entwurfsplanung erstellt. Für die konkrete Bauphase muss die LSBB nunmehr abschließend zwischen zwei Umsetzungsvarianten entscheiden.
Variante 1:
Weil sich dich Linienführung des künftigen Bauwerkes durch die örtlichen Gegebenheiten mit dem Bestandsbauwerk auf der Poucher Seite überschneiden wird, sind komplizierte „Zwischenbauzustände“ herzustellen. Die möglichen Eingriffe im Widerlagerbereich auf der Poucher Seite sind maßgeblich von der Standsicherheit und der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit bestimmt.
Wegen der zusätzlich erforderlichen Leitungsverlegungen und der Herstellung der Straßenanbindungen wären daher aufsummiert ca. 9 Monate Vollsperrung sowie mehrere kurzzeitige Vollsperrungen erforderlich, was sich in Teilabschnitten auf bis zu 24 Monate Vollsperrungshöchstdauer aufsummieren könnte. Mindestens 9 Mal wäre der Umbau der Verkehrsführung erforderlich. Durch den häufigen Umbau wären die permanente Veränderung der Umleitungsbeschilderung und entsprechend häufige Eingriffe in die Lenkung/Umplanung des ÖPNV erforderlich.
Variante 2:
Die neue Brücke wird beginnend auf der Gossaer Seite beginnend ab April 2024 bis August 2025 nach Pouch herangeführt, während die Bestandsbrücke weiter befahrbar bleibt und so lange wie möglich für den Verkehr freigegeben wird. Mit dem Beginn der Bauarbeiten am Wiederlager auf der Poucher Seite wird die Brücke durchgängig für 15 Monate gesperrt, um die notwendigen Anschlussarbeiten in einem Zuge zu erledigen. In dieser Variante werden voraussichtlich nur 2 Verkehrsführungssituation geplant und umgebaut.
Nachdem die Träger öffentlicher Belange zur geplanten Maßnahme im vergangenen Jahr angehört wurden und die Landesstraßenbaubehörde nunmehr diese zweite Variante mit einer durchgängigen Vollsperrung favorisiert, teilten wir der LSBB unsere Bewertung der Gemeinde Muldestausee mit.
Rein sachlich sind die aufgezeigten Herausforderungen zum Bauablauf grundsätzlich nachvollziehbar. Eine geplante Vollsperrung über einen Zeitraum von 15 Monaten bedeutet jedoch eine erhebliche Belastung für unsere Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, landwirtschaftlichen Betriebe bis hin zu Rettungskräften und Pflegediensten. Sie ist zudem deutlich länger als ursprünglich gedacht. Unsere Gemeinde wird in diesem Zeitraum räumlich quasi zweigeteilt, ohne auf die Teilung in den Köpfen und die zahlreichen Pendelbeziehungen unserer Bürgerinnen und Bürger von ihren Wohnorten zu ihren Arbeitsstätten sowie die Mehrbelastungen im Zuge der Umleitungsstrecken näher einzugehen.
Wie bereits in den Abstimmungsterminen durch uns aufgezeigt, trifft es den Schülerverkehr besonders hart, da hier von einer erheblichen Steigerung der Fahrzeiten zu rechnen ist. Es betrifft neben den Grundschülern ebenso die Erreichbarkeit der Gemeinschaftsschule in Muldenstein und, noch gravierender, die Erreichbarkeit des Gymnasiums in Bitterfeld-Wolfen.
Daher forderten wir die LSBB auf, die Möglichkeit einer Behelfsbrücke für den Fußgänger- und Radverkehr konkret zu prüfen. Eine erste pauschale Ablehnung ohne Nennung rechtlicher Grundlagen oder sachlicher Gegenargumente, welche die Errichtung und den Betrieb einer Fußgängerbrücke unmöglich machen, akzeptieren wir nicht. Eine Befehlsbrücke für Kraftfahrzeuge ist gem. Planfeststellungsbeschluss nicht möglich. Eine Behelfsbrücke für Radfahrer und Fußgänger würde jedoch eine wesentliche Entlastung für viele Menschen in der sehr anstrengenden Bauzeit bieten und könnte unabhängig von der eigentlichen Baustelle betrieben werden. Die im Gespräch aufgezeigten Problemstellungen einer sicheren Überquerung durch die Grundschüler, haben wir diskutiert und eine Lösung ist hier die Begleitung durch Erzieher, Lehrkräfte oder Vereine zu den jeweiligen Abfahrts- und Ankunftszeiten. Diese Möglichkeit mit einer nur geringen Beeinträchtigung für Natur und Umwelt sollte tiefgründig geprüft und in Erwägung gezogen werden. Zumal über die Brücke auch der überregionale Mulderadweg führt.
Temporäre Bushaltestellen könnten auf beiden Seiten der Mulde eingerichtet und die Fahrzeit des ÖPNV auf diesem Wege deutlich reduziert sowie die Belastung für die Schülerinnen und Schüler minimiert werden. Dies sind ablauforganisatorische Dinge, welche wir seitens der Gemeinde und nach hiesiger Bewertung in enger Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben regeln könnten. Radfahrer und Fußgänger, ob nun touristisch oder im Rahmen des Alltagsverkehrs, könnten über die Behelfsbrücke deutlich abkürzen. Vielleicht würde es einigen sogar den Umstieg vom Auto aufs Fahrrad in erleichtern.
Alternativ wären Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, das Altbauwerk für Radfahrer und Fußgänger so lange wie möglich, d.h. über die Vollsperrung für den motorisierten Verkehr hinaus, offen und begehbar zu halten. Auch in diesem Fall könnte mit begleitetem „Stationsbetrieb“ der Bushaltestellen auf beiden Seiten eine deutliche Verkürzung der Fahrzeiten für die Schülerinnen und Schüler organisiert werden. Wir sind überzeugt, dass dies, wie bereits mehrfach durch uns aufgezeigt, zu einer deutlich höheren Akzeptanz der unvermeidbaren Beeinträchtigungen wegen des Brückenbaus in der Bürgerschaft bewirken könnte.
Weiterer Schwerpunkt hinsichtlich einer Verbesserung des Schülerverkehrs ist die Querung der Bundesstraße am Knotenpunkt B 100 / L 139 im OT Pouch. Hier wurde uns bereits im Jahr 2017 abschließend mitgeteilt, dass ein Umbau nur im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücke erfolgen kann und bis dahin aufgrund fehlender Voraussetzungen (zu wenige Straßenseitenwechsel durch Fußgänger, zu „wenige“ Fahrzeuge etc.) nicht erfolgen wird. Wie viele Eltern und Anwohner auch, fordern wir eine sichere Gestaltung dieses unübersichtlichen Verkehrsweges.
Aufgrund der langen Kurvensituation, des Abzweigs der L139 Richtung Löbnitz, der Bushaltestelle in diesem Kurvenbereich und der Einfahrten aus dem Schiffmühlenweg sowie der Triftstraße besteht bei stärkerem Verkehrsaufkommen und haltenden Bussen eine sehr große Unübersichtlichkeit. Fußgänger und Radfahrer müssen sich auf Verkehrsteilnehmer aus allen Richtungen einstellen und ggf. angemessen darauf reagieren. Besonders in der dunklen Jahreszeit führt dies nach unserer Bewertung zu einer zusätzlichen Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer. Erschwerend kommen die häufig hohen (teils überhöhten) Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer hinzu, wogegen die Gemeinde, mangels rechtlicher Befugnisse für die Überwachung des fließenden Verkehrs, jedoch keine Handhabe hat. Daher war die einzige bisher mögliche Maßnahme zur Verbesserung der Situation vor Ort die stärkere Ausleuchtung des Bushaltestellenbereiches und der Einmündung des Schiffmühlenweges.
Eine alternative Lösung könnte aus unserer Sicht, die Errichtung von Querungshilfen darstellen. Dadurch könnten sich Fußgänger, insbesondere Kinder, vor Betreten der Verkehrsfläche auf die Prüfung jeweils nur einer Fahrtrichtung konzentrieren.
Die von uns eingereichte Stellungnahme befindet sich bei der LSBB in Prüfung. Wir hoffen auf zeitnahe Ergebnisse und die umfassende Information der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durch den Bauherrn. Schließlich sind vorab die geplanten Umleitungsstrecken zu ertüchtigen, die Abläufe im ÖPNV langfristig vorab zu organisieren sowie diverse Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss (Schutz der
Bei der Wichtigkeit dieser Vollsperrung in unserer Gemeinde, erachten wir eine frühzeitige und regelmäßige Information über das Bauvorhaben und seine Folgewirkungen als besonders wichtig. Festlegungen zu Naturschutzmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind im Planfeststellungsbeschluss geregelt und können nur vom Bauherren beantwortet werden, weshalb weitergehende Anfragen an die Landesstraßenbaubehörde zu richten sind.
Ferid Giebler, Bürgermeister der Gemeinde Muldestausee