Das Fundbüro befindet sich im Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Löbnitz. Dort nehmen wir Fundsachen sowie Anzeigen über gefundene Gegenstände entgegen. Ebenso können Sie nachfragen, ob von Ihnen verlorene Sachen abgegeben wurden.
Die Aufbewahrungsfrist für die Fundsachen beträgt 6 Monate. Für die Tätigkeit des Fundbüros und die Aufbewahrung von Fundgegenständen werden Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften des SächsVwKG sowie der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Gemeinde Löbnitz erhoben.
Bitte beachten Sie, dass wir eine Fundsache nur herausgeben können, wenn diese Ihrer genauen Beschreibung entspricht und ggf. die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.