Störung der öffentlichen Abwasserentsorgung

Störung der öffentlichen Abwasserentsorgung

Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt den Gemeinden, in deren Gebiet das Abwasser anfällt. Sie können sich zur Erfüllung ihrer Pflicht Dritter bedienen. Bei ganz oder teilweiser Übertragung der Aufgaben auf Körperschaften des öffentlichen Rechts geht die Abwasserbeseitigungspflicht insoweit auf diese über.

Für die Gemeinde Löbnitz und ihre Ortsteile ist für die Abwasserbeseitigungspflicht der Abwasserzweckverband „Unteres Leinetal“ zuständig. Für die technische und kaufmännische Betriebsführung, Gebühren- und Beitragsbescheide, Finanzplanung und den Kundendienst unterstützt die Veolia Wasser Deutschland GmbH den AZV.

Es gibt eine kostenlose 24h-Notfall-Nummer, unter der die Veolia Wasser Deutschland GmbH bei einer Störung der öffentlichen Abwasserentsorgung rund um die Uhr zu erreichen ist.

24h-Notfall-Telefon: 0800 67 56 709

Kontakt

für Auskünfte zu Gebühreneinzug, Anschlusswesen und technische Belange:

Ansprechpartnerin:Kornelia Bude – Mitarbeiterin Veolia Wasser Deutschland GmbH
Anschrift:Parkstraße 11, 04509 Schönwölkau OT Wölkau
Telefon:034295 79211
Telefax: 034295 79225
E-Mail:de.wasser.unteresleinetal@veolia.com
Internet: service.veolia.de

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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