19.03.2026: Unterhaltungsarbeiten und Kontrollen an Gewässern I. Ordnung, an Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung im Landkreis Nordsachsen 2026
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue Mulde Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Bad Düben führt im Jahr 2026 folgende Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung sowie zugehörigen Hochwasserschutzanlagen aus:
- Vereinigte Mulde zwischen Kossen und Löbnitz: Deichmahd an Hochwasserschutzdeichen der Mulde, Ausführung: Juli bis November 2026
- Polder Löbnitz – Deichmahd der derzeitig vorhandenen Polderdeiche, Ausführung Juli – November 2026
- Altarme v. g. Gewässer I. Ordnung
Weiterhin werden folgende Unterhaltungsarbeiten ausgeführt:
- Gehölzpflege- und Pflanzarbeiten an v. g. Gewässern I. Ordnung
- Arbeiten zur Verkehrssicherung an Gehölzen
- Unterhaltungsarbeiten an Deichen (u. a. Schadstellenbeseitigung) und deren beidseitigen Deichschutzstreifen von jeweils 5 m Breite – gemessen vom Deichfuß
- Unterhaltungsarbeiten an Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung
Die hierzu erforderlichen Leistungen werden sowohl durch die Flussmeisterei Bad Düben selbst als auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt.
Bei Bedarf wird außerdem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners in geeigneter Weise (Spritz- oder Absaugverfahren) an betroffenen Bäumen durchgeführt.
Für Rückfragen, Hinweise oder evtl. Beschwerden steht Ihnen die Flussmeisterei Bad Düben unter der Telefonnummer 034243 / 333 00 zur Verfügung.
Zur Sicherung der Gewässer- und Bauwerksüberwachung von Anlagen der Landestalsperrenverwaltung erfolgen weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Düben.
Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu den Gewässern, zu den Hochwasserschutzdeichen und den sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung für die mit den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Düben gewährleistet sein muss.
Durch die Flussmeisterei Bad Düben wird auf das Sächsische Wassergesetzes § 24 (Ufer und Gewässerrandstreifen) Absatz 1 bis 3 hingewiesen.
Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Weiser, Flussmeister
Hausanschrift: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Elbaue/ Mulde/ Untere Weiße Elster Flussmeisterei Bad Düben Bitterfelder Straße 27 04849 Bad Düben
12.01.2026: Informationen zur Wühltierbekämpfung
Medieninformation 02/2026, Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen weist darauf hin, dass im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen an den sächsischen Gewässern I. Ordnung auch 2026 Fallen zur Wühltierbekämpfung aufgestellt werden. Die Maßnahmen dienen der Deichsicherheit, müssen deshalb geduldet werden und finden das ganze Jahr über statt. Schilder warnen an den jeweiligen Orten vor den aufgestellten Fallen. Aufgrund der Gefahr, die von ihnen ausgeht, dürfen die Fallen und Fanggeräte weder berührt, noch verändert oder entfernt werden! Wir bitten Eigentümer, Anlieger, Hinterlieger und die Öffentlichkeit an den Gewässern I. Ordnung, Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen um Beachtung.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist verpflichtet, Gewässerunterhaltungsmaßnahmen nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anzukündigen.
Die Maßnahmen dienen einem optimalen Hochwasserschutz der Bevölkerung!

Landestalsperrenverwaltung Freistaat Sachsen | P. Zedel | Telefon +49 3501 796-379 | E-Mail: presse@ltv.sachsen.de | Website: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen