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Wasserentnahme aus Gewässern vorübergehend untersagt

Wasserentnahme aus Gewässern vorübergehend untersagt

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände hat das Landratsamt Nordsachsen eine Allgemeinverfügung zum 03.07.2026 erlassen. Bis voraussichtlich Mitte Oktober 2026 ist die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Teichen und Seen mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpen oder Schläuchen im gesamten Landkreis untersagt.

Das Schöpfen kleiner Wassermengen für den Eigenbedarf, beispielsweise mit einer Gießkanne oder einem Eimer, bleibt im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin erlaubt.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Landkreises Nordsachsen zum Download bereit.

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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