Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Industriegebiet Löbnitz-Süd“ der Gemeinde Löbnitz im Ortsteil Löbnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Industriegebiet Löbnitz-Süd“ in Löbnitz beschlossen (Beschluss-Nr. 41/2021).
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes mit den Flurstücken 12/1 Teilfläche der Flur 11, 22/13 Teilfläche, 22/17 Teilfläche, 22/18, 22/19 Teilfläche, 23/19 und 23/20 Teilfläche der Flur 4 in der Gemarkung Löbnitz. Der Geltungsbereich ist in nachstehender Abbildung dargestellt.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die Fläche neu geordnet und an die neuen Flurstücksgrenzen angepasst werden.
Innerhalb des Geltungsbereiches sollen aus ökologischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewiesene Grünflächen und Bauflächen umverlegt werden. Des Weiteren ist geplant, eine zweite Betriebszufahrt von der Kreisstraße zuzulassen.
Die medientechnische Erschließung bleibt unverändert.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB im zweistufigen Beteiligungsverfahren aufgestellt.
Der Vorhabenträger hat einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt und trägt in vollem Umfang die Planungskosten einschließlich städtebaulicher Folgekosten. Der Gemeinde Löbnitz entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Löbnitz unter www.loebnitz-am-see.de.
Löbnitz, 22.10.2021
D. Hoffmann
Bürgermeister