Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Löbnitz für das Jahr 2021
Die Gemeinde hat jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten zu ermitteln und bekannt zu machen.
Die Gemeinde hat jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten zu ermitteln und bekannt zu machen.
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 “Industriegebiet Löbnitz-Süd” der Gemeinde Löbnitz im Ortsteil Löbnitz.
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 “Wochenend- und Ferienhausgebiet Mühlfeldsee” OT Löbnitz der Gemeinde Löbnitz.
Für das Kalenderjahr 2021 werden keine Bescheide zur Grundsteuer versandt, wenn sich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben.
Der vom Gemeinderat Löbnitz in der Sitzung am 31.08.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 17 „Löbnitzer Straße“ Löbnitz, OT Reibitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
1. Straßenbeschreibung Bezeichnung der Straße: Teichstraße Beschreibung des Anfangspunktes: 1. Grundstück Nr. 18 2. Grundstück Seehof Beschreibung des Endpunktes: 1. K 7449 2. K 7449
Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 “Wohngebiet an der Kabine” OT Löbnitz der Gemeinde Löbnitz Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner
1. Straßenbeschreibung Bezeichnung der Straße: Schulstraße Beschreibung des Anfangspunktes: 1. Delitzscher Straße K 7449 2. Einmündung der Stichstraße in die Schulstraße Beschreibung des Endpunktes: 1.
1. Straßenbeschreibung Bezeichnung der Straße: Sausedlitzer Straße Beschreibung des Anfangspunktes: 1. B 183a 2. B 183a 3. Einmündung der Stichstraße in die Sausedlitzer Straße 4.
1. Straßenbeschreibung Bezeichnung der Straße: Löbnitzer Straße Beschreibung des Anfangspunktes: 1. Sausedlitzer Straße (ehem. Schule) 2. Grundstücke Löbnitzer Straße 19 a/20a Beschreibung des Endpunktes: 1.
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit
1. Jahreshauptveranlagung zur Grundsteuer 17.01.2020: Für das Kalenderjahr 2020 werden keine Bescheide zur Grundsteuer versandt, wenn sich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben. Der Grundsteuerhebesatz
Telefon: +49 (0) 34208 789-21
Email: kaemmerei.loebnitz@kin-sachsen.de
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