1. Straßenbeschreibung
bisherige Bezeichnung der Straße: „Strandstraße“
neue Bezeichnung der Straße: „Axel-Wohlschläger-Weg“
Beschreibung des Anfangspunktes:
Rundweg Seelhausener See
Beschreibung des Endpunktes:
Straße „Anbindung Industriegebiet an S 12“
Gemeinde Löbnitz, Landkreis Nordsachsen
2. Verfügung:
Die unter 1. bezeichnete Straße wird zur Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b des SächsStrG gewidmet. Widmungsbeschränkungen ergehen nicht.
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Löbnitz
4. Wirksamwerden:
Mit öffentlicher Bekanntmachung
5. Gründe:
5.1 Die Straße wird bereits als Ortsstraße im Bestandsverzeichnis geführt. Dies bisher mit dem Namen „Strandstraße“ und einer Länge von 0,150 km. Aufgrund einer Doppelbenennung in den Ortsteilen Löbnitz und Sausedlitz bestand das Erfordernis der Namensänderung. Neuer Name der Ortsstraßen in Löbnitz ist „Axel-Wohlschläger-Weg“.
Durch die im letzten Jahr bauliche Änderung der Trassenführung des Radrundweges um den Seelhausener See, wird die Straße mit dieser Korrektur bis an die neue Einmündung des Rundweges gewidmet, nunmehr mit einer Länge von 0,223 km. Die Straße verläuft auf dem Flurstück 447 (teilweise) der Flur 5 in der Gemarkung Löbnitz.
5.2 Die Verfügung nach Nr. 2 einschließlich Lageplan kann in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, Bauamt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Löbnitz während der Dienstzeiten einzulegen.
Löbnitz, 28.02.2025
D. Hoffmann
Bürgermeister