1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße: „Rundweg Seelhausener See“
Beschreibung des Anfangspunktes:
Holzbrücke über den Lober-Leine-Kanal
Beschreibung des Endpunktes:
Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt
Gemeinde Löbnitz, Landkreis Nordsachsen
2. Verfügung:
Der unter 1. bezeichnete Weg wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b des SächsStrG gewidmet. Es handelt sich um einen selbständigen Geh- und Radweg.
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Löbnitz
4. Wirksamwerden:
mit öffentlicher Bekanntmachung
5. Gründe:
5.1 Die Widmung des Weges „Rundweg Seelhausener See“ zum beschränkt-öffentlichen Weg erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b des SächsStrG. Die Gemeinde ist Eigentümer der hier gewidmeten Teilabschnitte des Rundweges. Die Widmung betrifft die Abschnitte des Rundweges auf den Flurstücken 569, 430 und 447 (Teilfläche) in der Flur 5, Gemarkung Löbnitz und auf den Flurstücken 132, 130 und 202 in der Flur 3 der Gemarkung Sausedlitz. Von der Widmung ausgenommen ist die Führung des Rundweges durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“. Dieser Wegeabschnitt wird gesondert gewidmet. Weiterhin unterliegt der westliche Wegeabschnitt entlang des Lober-Leine-Kanals nicht der Widmung. Diese Grundstücke stehen nicht im Eigentum der Gemeinde. Die der Widmung unterliegenden Wegeabschnitte haben eine Gesamtlänge von 8,59 km.
5.2 Die Verfügung nach Nr. 2 einschließlich Lageplan kann in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, Bauamt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Löbnitz während der Dienstzeiten einzulegen.
Löbnitz, 27.03.2026
D. Hoffmann
Bürgermeister