Bekanntmachung der Gemeinde Löbnitz über den Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ferienhof Sausedlitz“ OT Sausedlitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in öffentlicher Sitzung am 27.04.2026 den Aufstellungsbeschluss gefasst und den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 22 „Ferienhof Sausedlitz“ (Stand April 2026) im Planverfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gebilligt sowie beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Die formale Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange findet nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 befindet sich in der Gemeinde Löbnitz im Ortsteil Sausedlitz, nördlich der Hauptstraße und ist nahe dem Seelhausener See gelegen. Die räumliche Lage ist im Anschluss dieser Bekanntmachung ersichtlich. Der Bereich des in Rede stehenden Bebauungsplanes Nr. 22 umfasst das Flurstück 193 der Flur 3 in der Gemarkung Sausedlitz mit einer Größe von ca. 3.100 m². Mit der Aufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die innerörtliche Nachnutzung des Plangebietes zum Zweck eines Ferienhofes festgelegt werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit den Anlagen in der Fassung vom April 2026 wird im Internet auf der Homepage der Gemeinde sowie über das zentrale Landesportal auf folgenden Seiten in der Zeit vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026 veröffentlicht:
https://loebnitz-am-see.de/kategorie/bekanntmachungen-amtlich und https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Parkstraße 15 in 04509 Löbnitz während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 034208 789-20).
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes – schriftlich, vorrangig per E-Mail (post.loebnitz@kin-sachsen.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Weg und / oder mündlich zur Niederschrift – abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der postalischen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweise
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Löbnitz, den 29.05.2026
D. Hoffmann
Bürgermeister