1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße: Löbnitzer Straße
Beschreibung des Anfangspunktes:
1. Sausedlitzer Straße (ehem. Schule)
2. Grundstücke Löbnitzer Straße 19 a/20a
Beschreibung des Endpunktes:
1. Löbnitzer Straße K 7449
2. Einmündung der Stichstraße in die Löbnitzer Straße
Gemeinde Löbnitz, Landkreis Nordsachsen
2. Verfügung:
Die unter 1. bezeichnete Straße wird zur Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b des SächsStrG gewidmet. Widmungsbeschränkungen ergehen nicht.
3. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Löbnitz
4. Wirksamwerden:
Mit öffentlicher Bekanntmachung
5. Gründe:
5.1 Die Straße wird bereits als Ortsstraße im Bestandsverzeichnis geführt. Ortsstraßen, das sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dienen oder zu dienen bestimmt sind. Die Stichstraße als neuer Teil der „Löbnitzer Straße“ wurde zur Erschließung von 2 Baugrundstücken ausgebaut.
5.2 Die Verfügung nach Nr. 2 einschließlich Lageplan kann in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, Bauamt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Löbnitz während der Dienstzeiten einzulegen.
Löbnitz, 20.11.2020
D. Hoffmann
Bürgermeister