Bekanntmachung der Gemeinde Löbnitz über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 23 „Gewerbe- und Trainingszentrum Nordstraße“ OT Reibitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Gewerbe- und Trainingszentrum Nordstraße“ OT Reibitz beschlossen (Beschluss-Nr. 22/2026).
Der Geltungsbereich umfasst das vollständige Flurstück 26/3 der Gemarkung Reibitz, Flur 3 im nordöstlichen Randgebiet von Reibitz mit einer Größe von 7.430 m². Er ist in der Anlage kartographisch dargestellt
Der Bebauungsplan wird als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB im Regelverfahren mit Umweltbericht und zweistufigem Beteiligungsverfahren aufgestellt. Er überplant den seit dem 21.06.1996 rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan „Ausstellungs- und Verkaufshalle Reibitz“.
Begründung:
Für die vorhandene Hallenbebauung soll eine zukunftsfähige Nutzung ermöglicht werden. Ziel des Eigentümers und der Gemeinde ist es, die Nutzung als Voltigier-Trainingszentrum sowie eine gewerbliche Nutzung zu regeln.
Eine entsprechende Medienerschließung (Strom, Trinkwasser, Schmutzwasser) ist für das Objekt bereits vorhanden. Die Verkehrserschließung ist über die Nordstraße mittels Zufahrten vorhanden.
Der Vorhabenträger trägt in vollem Umfang die Planungskosten einschließlich städtebaulicher Folgekosten. Der Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Es handelt sich um einen vorzeitigen Bebauungsplan, da die Gemeinde Löbnitz nicht über einen Flächennutzungsplan verfügt. Der Bebauungsplan unterliegt der Genehmigungspflicht durch den Landkreis Nordsachsen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Löbnitz unter www.loebnitz-am-see.de und über das Beteiligungsportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Löbnitz, 29.05.2026
D. Hoffmann
Bürgermeister