Bekanntmachung B-Plan Nr. 7

Bekanntmachung B-Plan Nr. 7

Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wochenend- und Ferienhausgebiet Mühlfeldsee“ OT Löbnitz der Gemeinde Löbnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wochenend- und Ferienhausgebiet Mühlfeldsee“ in Löbnitz beschlossen (Beschluss-Nr. 42/2021).

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/3, 56/100, 69/97, 69/98, 69/12, 69/100, 69/101, 69/102, 69/103, 69/104, 69/18, 69/19, 69/20, 69/21, 69/22, 69/23, 69/24, 69/25, 69/26, 69/27, 69/28, 69/29, 69/30, 69/31, 69/32, 69/33, 69/34, 69/118, 69/119, 69/36, 69/37, 69/38, 69/39, 69/99, 69/42, 69/41,69/43, 69/44, 69/45, 69/46, 69/47, 69/48, 69/49, 69/50, 69/51, 69/59, 69/58, 69/57, 69/112, 69/110, 69/121, 69/120, 69/108, 69/52, 69/114, 69/116, 69/62, 69/63, 69/64, 69/65, 69/117, 69/79, 69/78, 69/77, 69/76, 69/75, 69/74, 69/73, 69/72, 69/71, 69/70, 69/69, 69/68, 69/67, 69/66, 69/94, 69/81, 69/82, 69/83, 69/84, 69/85, 69/86, 69/87, 69/88, 69/89, 69/90, 69/91, 69/92, 69/105, 69/106, 47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 47/9, 47/10, 47/11, 47/12, 47/13, 47/14, 47/15, 47/16, 47/106, 47/107, 47/21, 47/22, 47/23, 47/24, 47/25, 47/26, 47/27, 47/28, 47/29, 47/30, 47/31, 47/32, 47/33, 47/34, 47/35, 47/36, 47/37, 47/38, 47/39, 47/40, 47/41, 47/42, 47/43, 47/44, 47/45, 47/46, 47/47, 47/48, 47/49, 47/50, 47/51, 47/53, 47/55, 47/57, 47/59, 47/61, 47/63, 47/65, 47/66, 47/67, 47/68, 47/69, 47/70, 47/71, 47/72, 47/73, 47/74, 47/75, 47/101, 47/100, 47/108, 47/109, 47/62, 47/60, 47/58, 47/56, 47/54, 47/52, 47/99, 47/98, 47/76, 47/77, 47/78, 47/79, 47/80, 47/81, 47/94, 47/93, 47/92, 47/91, 47/96, 47/97, 47/90, 47/89, 47/88, 47/87, 47/86, 47/85, 47/84, 47/83, 47/82, 47/95, der Gemarkung Löbnitz, Flur 3 und 12. (Diese Flurstücke sind bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 Wochenend- und Ferienhausgebiet Mühlfeldsee, Satzungsbeschluss vom 25.01.2010 beinhaltet.)

Der Geltungsbereich umfasst weiterhin die Flurstücke 56/78 (tlw.), 56/81 (tlw.), 56/84 (tlw.), 56/107 (tlw.), 56/109 (tlw.), 69/2, 56/111 (tlw.) 56/113 (tlw.), 56/115 (tlw.), 56/117 (tlw.), 56/119 (tlw.), 56/20 (tlw.), 72/1, 74/4, 75/6, 76/7, 77/15, 77/17, 77/19, 52/16, 47/18, 52/18, 52/20, 50/4 und 50/7 der Gemarkung Löbnitz Flur 3 und 12. (Diese Flurstücke sind Gegenstand der geplanten Erweiterung.)

Der Geltungsbereich ist in nachstehender Abbildung dargestellt.

Auf den genannten Flurstücken soll das vorhandene Baurecht aktualisiert und angepasst werden. Zudem ist eine Erweiterung entlang der bisher nur einseitig bebauten Erschließungsstraßen Seeblick und Am Mühlfeldsee geplant. In den beiden Erweiterungsbereichen soll die planungsrechtliche Grundlage für insgesamt ca. 40-50 Baugrundstücke für freistehende Wochenend- und Ferienhäuser geschaffen werden. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan eine geringfügige Erweiterung der genannten Erschließungsstraßen sowie weitere Grün- und Freiflächen vor. Die Erschließung erfolgt wie bisher über die beiden Einmündungen in die Flugplatzstraße. Das Plangebiet ist bereits erschlossen und in Teilbereichen weitgehend bebaut.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB mit Umweltbericht und zweistufigem Beteiligungsverfahren aufgestellt.

Der Vorhabenträger trägt in vollem Umfang die Planungskosten einschließlich städtebaulicher Folgekosten. Der Gemeinde Löbnitz entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Löbnitz unter www.loebnitz-am-see.de.

Löbnitz, 22.10.2021

D. Hoffmann

Bürgermeister

Ansprechpartner

Sekretariat

Gemeinde Löbnitz

Telefon: +49 (0) 34208 789-0
Email: post.loebnitz@kin-sachsen.de

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