Die Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG bezieht sich auf die jährliche öffentliche Feststellung der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten für Kita-Plätze in Sachsen. Auf dieser Grundlage berechnet und regelt die Gemeinde Löbnitz die Elternbeiträge
30. Juni 2026
BLUTSPENDE in Löbnitz
Begegnungshaus Löbnitz