Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet an der Kabine“ OT Löbnitz der Gemeinde Löbnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 26.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet an der Kabine“ OT Löbnitz beschlossen (Beschluss-Nr. 53/2020).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 126/18 (tlw.), 126/19 (tlw.), 126/46 (tlw.), 126/47 (tlw.), 126/63, 466/4, 467, 468 und 471 (tlw.) der Gemarkung Löbnitz, Flur 5. Der Geltungsbereich ist in nachstehender Abbildung dargestellt.
Auf diesen Flurstücken soll Baurecht für die Bebauung mit Wohnhäusern, sowie für altersgerechtes Wohnen geschaffen werden. Die Erschließung ist über die öffentlichen Verkehrsflächen Zschernweg und Am Wolfsgraben gesichert.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit Wohnhäusern, einem Wohnstandort für altersgerechtes Wohnen, sowie den dafür notwendigen Nebenanlagen, Stellplätzen und Erschließungsflächen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Abrundung der Ortslage und Eingrünung des Plangebietes
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB mit Umweltbericht und zweistufigem Beteiligungsverfahren aufgestellt.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Löbnitz unter www.loebnitz-am-see.de.
Löbnitz, den 20.11.2020
D. Hoffmann
Bürgermeister